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Nunja, ich denke, dass die meisten hier ausgestellten Rechnungen nicht für einen Vorsteuerabzug verwendet werden, sonst wäre das Thema ja schon eher aufgekommen.Nur? Wenn du ein paar tausend Euro nachzahlen musst, weil das FA die Vorsteuer eines Lieferanten nicht anerkennt, ist das keine Kleinigkeit mehr.
Habe hier mal ein Dokument von einem Anwalt gefunden:
https://www.internetrecht-rostock.de/emailrechnung-finanzamtaerger.pdf
Laut ihm müsse man keine Rechnungen zahlen, die per Mail gekommen sind und nicht digital Signiert wurden (und auch keine Rechnung per Post zugeschickt bekommt...)
Widerspricht der Antwort auf meine schriftliche Anfrage an mein zuständiges Finanzamt.