Rechts vor Links nicht gewährt

mrmakki

Well-known member
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20 April 2006
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Hallo, vor kurzen habe ich keinen mini Unfall gemacht, als ich Rechts vor links nicht gewährt hab, darauf hin habe ich die Polizei gerufen und ein Unfallprotokoll wurde aufgenommen.

Zudem meinte der Polizist, dass ich eine Anzeige bekommen würde, da ich kein Rechts vor Links gewährt habe.

Das alles war am 26.7.08, dass heißt länger als 3 Monate...

Ich habe aber gehört, dass wenn mein 3 Monate nichts von der Polizei oder vom Amt hört, dass die Anzeige dann unwirksam ist.

Stimmt das ? kennt da jemand die Rechtslage ?
 
Also ich weiss dass wenn man nach 3 Monaten nichts wegen Blitzens bekommt, dass das dann unwirksam ist.
Aber wie das bei Unfällen mit Anzeige ist?
Hättest du dich nicht mit dem anderen Unfallteilnehmer einigen können? Also ich würd nicht unbedingt die Polizei anrufen, wenn ich auch noch "schuld" bin.
 
Keine Ahnung, deine Beschreibung ist viel zu ungenau. Wenn du aber jemandem die Vorfahrt genommen hast, dann ist das bestimmt keine Ordnungswidrigkeit.

Was ist denn da ungenau, ich habe jemand die Vorfahrt genommen, kann doch nicht so schwer sein zu vestehen.

Was soll es denn sonst sein, wenns keine Ordnungswidrigkeit ist ?
 
Es geht aber um die Art der Bestrafung.
Entweder Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Ich dachte auch erst es sei eher eine Straftat als eine Ordnungswidrigkeit aber ich hab ein bisschen gesucht und zwar nichts konkretes gefunden aber es sieht eher nach einer Ordnungswidrigkeit aus.
Wobei ich immer dachte, OW sind z.B. Gurt nicht tragen, nicht blinken etc...
 
Wobei ich immer dachte, OW sind z.B. Gurt nicht tragen, nicht blinken etc...
Ich nämlich ehrlich gesagt auch. :shifty: Die Abgrenzung ist mir nicht so ganz klar dabei.

Also alles wofür ich nur ein Bußgeld bezahlen muss ist eine Ordnungswidrigkeit? Auch wenn ich z.B. einen Fußgänger anfahre, oder ist das schon wieder eine Straftat? Blicke ich nicht durch...
 
Ordnungswidrigkeiten sind Verstösse gegen "Ordnungen", z.B. die Strassenverkehrsordnung. Straftaten sind logischerweise dann nur Verstösse gegen das Strafgesetzbuch.

Jemandem die Vorfahrt zu nehmen (egal, wie das ausgeht), ist erstmal nur ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung. Es kann eine Straftat daraus werden, wenn es z.B. mit Vorsatz passiert, weil es dann eine Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder ähnliches ist.

Marty
 
Naja ich musste mal ein Busgeld zahlen weil ich nachdem ich an einem Stopschild angehalten war natürlich weitergefahren bin aber jemanden übersehen habe . Dadurch kams zum Unfall.
Wenn Glück hast ist es verjährt.
 
noch eine Frage, wenn der Fall verjährt ist, bekomme ich trotzdem noch post ?

Und was ist, wenn es verjährt ist und ich bekomme trotzdem post, soll ich rechtlich vorgehen ?