Gekauftes Auto nach Hause bringen - Rotes Nummernschild?

Sylencer

pwner :))
ID: 107385
L
9 Mai 2006
436
58
Nabend die Damen und Herren,

ich benötige mal Infos zu folgender Situation: Habe mir ein Auto gekauft, der Standort ist allerdings einige Kilometer entfernt. Was ist die beste und einfachste Methode das Auto von dort zu mir zu bekommen? Papiere etc. gibt es erst nach der Bezahlungs, also bei der Abholung. Kann ich mir vorher ein Rotes Nummernschild (3 oder 5 Tage??) holen? Wenn ja, wo bekomme ich dieses rote Nummernschild her und für wieviele Tage ist es gültig?

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Grüße

Sylencer
 
Rotes Kennzeichen gibt es für sowas nicht, am besten der Versicherung bescheid sagen und dann die Kiste nach Hause fahren, mit den alten Kennzeichen. Ist in der Regel kein Problem.
 
Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen - vorher der Versicherung bescheid geben und danach in eine "normale" Versicherung umwandeln.
Jap... oder den Wagen solange beim Händler stehen lassen und zwischendurch nochmal nach Hause fahren und anmelden.
Ist halt die Frage, was günstiger kommt, nochmal nach Hause fahren und Sprit und Zeit verfahren oder sich die Kurzzeitkennzeichen + Gebühren holen... :roll:
 
Wikipedia.de schrieb:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt [...]

Ich nehme an, du musst zuerst zur Zulassungsstelle. Der Schilderfritze wird vermutlich eh in der Nähe sein.

Ich würde auch versuchen das Auto "richtig" anzumelden und solange beim Händler stehen lassen.

Du brauch allerdings ne Bescheinigung vom Händler wegen der Fahrgestellnummer - ansonsten muss das Fahrzeug zur Anmeldung bei der Zulassungstelle vorgeführt werden.
 
Wenn man einen freundliche KFZ Werkstatt hat, dann kann man dort meist auch mal rote Kennzeichen ausleihen.

Champ
 
Wenn man einen freundliche KFZ Werkstatt hat, dann kann man dort meist auch mal rote Kennzeichen ausleihen.
Ganz schlechte Idee, dabei geht nämlich meines Wissens der Versicherungsschutz sausen.

edit: ich habe in meinem Freundeskreis gleich 2 Werkstätten und keine von beiden hat übrigens rote Kennzeichen... :roll:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz schlechte Idee, dabei geht nämlich meines Wissens der Versicherungsschutz sausen.
Einfach die Fahrt ins Fahrtenbuch rein, dann steht der Schutz. Warum sollte der sausen gehen? Im Schadensfall läuft das dann eben über die Werkstatt.

Eine Werkstatt ohne rote Kennzeichen? Eine Werkstatt ohne Probefahrten und Überführungsfahrten? Wie soll das denn funktionieren?
 
Naja, rein rechtlich muss dann soweit ich weiß ein Mitarbeiter der Werkstatt mit dir hin fahren.
 
Absoluter Blödsinn, wenn du dir ein Auto beim Händler kaufst, damit eine Probefahrt machen willst, dann kommt genau dieses rote Kennzeichen aufs Auto.
 
Eine Werkstatt ohne rote Kennzeichen? Eine Werkstatt ohne Probefahrten und Überführungsfahrten? Wie soll das denn funktionieren?
Werkstätten sind keine Autohändler!

Achso, dann aber nicht von "einer" KFZ Werkstatt, sondern vom Verkäufer!
Wie kommt das rote Kennzeichen dann wieder von Sylencer zum Händler?

Im Ernst, kein vernünftiger Händler würde das machen! Wer gibt ihm die Garantie, dass Sylencer nicht die nächsten 6 Monate noch mit dem Kennzeichen fährt?

Ich kenne nen Fall da war das sogar beim privaten Verkauf so, das darf man gar nicht zu laut sagen, sonst lässt einem keiner mehr die Kennzeichen zur Überführung dran, aber es gibt den Fall, dass manche Leute einfach weiter mit den alten Kennzeichen fahren und dem Vorbesitzer dann die Steuer zahlen lassen. Will dieser sein Auto abmelden heißt es bei der Zulassungsstelle: Bringen sie die alten Kennzeichen und sie können es abmelden, aber wo bitte die alten Kennzeichen finden???
 
Zuletzt bearbeitet:
Liquid0815, das wochenende durchgesoffen?

wennman anderen leuten ratschlaege geben moechte, sollte man schon bescheid wissen, anderweitig kommt der spruch zum tragen "wenn man keine ahnung hat......................"

ueberfuehrungskennzeichen sind imme rnur einen gewissen zeitraum lang gueltig!
fuer das ueberfehrungskennzeichen muss eine kurzzeitversicherung abgeschlossen werden!
das ueberfuehrungskennzeichen wird, sofer mannicht im besitz des KFZbriefes ist, bei der kfzanmeldestelle des verkaufsortes beantragt, kann auch der verkaefer machen, sofern er das will.

nach der ueberfuehrung kannman meist die ueberuehrungskennzeichen beim anmelden an der kfzanmeldestelle abgeben, sofern die einen ruecksendeservice anbieten.

der andere fall,

man verkauft sein auto mit den gueltigen kennzeichen.
was ist zu tun, damit sofort die eigene haftung fuer das kfz erlischt?

der kaufvertrag muss die genauen personalien des kaeufers enthalten, weiter muss eine ausweisnummer eines gueltigen lichtbildausweises aufgefuehrt werden, besser sind zwei, ausweis und fuehrerschein.
ganz wichtig ist auch da datum und die uhrzeit der wagenuebergabe!

nun ist jeweis ein e kopie des kaufvertrages an die versicherung und an die zulassungsstelle zu senden, fax oder post nd schon ist man aus dem schneider!

versicherungstechnisch gesehen, ist das fahrzeug weitere 6 wochen "nachversichert"
ohne dass ein beitrag faellig ist oder ein ggf. passierter unfall einfluss auf die prozente des vorigen wagenbesitzers hat.


peter