Ersatz für Ausfallzeiten...

(Bier)Kelle

BackRoad Fahrer
ID: 1297
L
28 April 2006
6.829
507
Hallo zusammen,

man stelle sich vor, dass man ein Fahrzeug zu einer Inspektion, Dauer ein bis zwei Tage, bringt.

Nach einem Arbeitsschritt der Inspektion treten Probleme auf, die vorher nicht vorhanden.

Aus zwei Tagen Werkstatt werden z.B. zwei Wochen.

Hat man als Verbraucher einen Anrecht auf Schadenersatz o.ä.?

gruss kelle!
 
Auf Schadenersatz nicht - aber auf Nachbesserung, wenn der Fehler auf den Werkstattaufenthalt zurückzuführen ist. Dann müsste dir auch für die Ausfallzeit ein Ersatzwagen zustehen.
 
Besteht ein Verschulden der Werkstatt? Das ist das, was dabei wichtig ist.

Marty