(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.829
- 507
Hallo zusammen,
man stelle sich vor, dass man ein Fahrzeug zu einer Inspektion, Dauer ein bis zwei Tage, bringt.
Nach einem Arbeitsschritt der Inspektion treten Probleme auf, die vorher nicht vorhanden.
Aus zwei Tagen Werkstatt werden z.B. zwei Wochen.
Hat man als Verbraucher einen Anrecht auf Schadenersatz o.ä.?
gruss kelle!
man stelle sich vor, dass man ein Fahrzeug zu einer Inspektion, Dauer ein bis zwei Tage, bringt.
Nach einem Arbeitsschritt der Inspektion treten Probleme auf, die vorher nicht vorhanden.
Aus zwei Tagen Werkstatt werden z.B. zwei Wochen.
Hat man als Verbraucher einen Anrecht auf Schadenersatz o.ä.?
gruss kelle!