ABE für MRA-Scheibe notwendig?

anni

★ ★ ★ ★ ★ ★
ID: 77470
L
7 Juni 2006
5.243
181
Huhu,

heute war es soweit. Ich wurde das erste Mal nach 6 Jahren in eine allgemeine Verkehrskontrolle - ausschlißelich für Zweiräder, versteht sich ;) - gebeten. Soweit, sogut. Aber irgendwas müssen die Herrschaften ja finden. Also zum Einen wurde meine Bremsflüssigkeit bemängelt, die genau mittig zwischen min. und max. steht. Meiner Meinung nach ausreichend und nicht wie Herr Oberhauptmegasuperwachtmeister meinte, schnellstens zu wechseln/aufzufüllen. Aber eigentlich müsste das doch reichen, oder?

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Der gute Mann fragte noch nach einer ABE für meine MRA-Scheibe, weil die ja nicht original ist. Da ich das Mopped gebraucht gekauft hab, bin ich nicht im Besitz dieser. Bisher war ich auch der Meinung, dass ich keine benötige, dass die Scheiben von MRA ja alle für den Straßengebrauch zugelassen. Dort ist doch auch eine E-Nummer eingestanzt, womit eine ABE ja auch überflüssig wäre?!
Zuletzt meinte er noch, dass die Scheibe mit einer Gummirille/Gummischiene oben abeschließen muss, da diese zu "scharfkantig" ist.

Dass ich eine Lenkererhöhung habe, hat er scheinbar nicht gesehen. Sonst hätte er sicher auch da nach einer ABE gefragt *g*.

Der TÜV hat nichts von dem ganzen bei mir bemängelt.
 
Hast du einen Mängelschein bekommen?
Wenn nicht, kannst du lächelnd weiterfahren.
Bremsflüssigkeit: Der Stand ändert sich beim Bremsen. Wenn die Klötze abgefahren werden, reduziert er sich logischerweise.
Er geht aber nicht unter minimal, weil vorher wechselst du die Klötze sicherlich.

Sollte doch, dann ist das System undicht

Zur Scheibe: Ja, du benötigst eine ABE, wenn sie nicht original ist. Kannst du beim Hersteller anfordern oder runterladen
 
Hast du einen Mängelschein bekommen?
Wenn nicht, kannst du lächelnd weiterfahren.
Nein, habe ich nicht. Ich hatte ihn freundlichst auf das E-Zeichen auf der Scheibe hingewiesen und gesagt, dass mir bereits gestern jemand sagte, dass meine Bremsflüssigkeit erneuert werden müsse.
Er geht aber nicht unter minimal, weil vorher wechselst du die Klötze sicherlich.
Meine hinteren haben nichtmal 1000 km runter. Nur vorne die müssten nun auch mal wieder dran glauben.
Hab von der Technik nicht so die Ahnung :oops:.
Zur Scheibe: Ja, du benötigst eine ABE, wenn sie nicht original ist. Kannst du beim Hersteller anfordern oder runterladen
Ehrlich? Ups. Wie gesagt, war das beim TÜV auch kein Thema. Deswegen hab ich mir da auch nie Gedanken drum gemacht. Für die Lenkererhöhung nehme ich an, gilt das Gleiche?! Insofern der Polizist das natürlich sieht *g*.

Dafür wurde bei meinem TÜV-Termin mein hinteres Katzenauge bemängelt. Hab ich bisher auch nicht getauscht und darüber fiel heut auch kein Wort.

Manchmal hab ich das Gefühl, Jeder möchte mal was zu sagen haben *g*.
 
Technik ist oft ganz einfach und logisch
Wenn der Belag bei den Klötzen weniger wird, geht der Kolben weiter raus und der Stand im Behälter wird natürlich auch weniger. Aber immer im Bereich Max/Min
Füllst du jetzt auf, erhöht der momentane Wert. Aber machst du dann neue Klötze rein, steigt er noch mehr (vlt. sogar über Max.), weil der Kolben wieder weiter drin ist.
Bremsflüssigkeit erneuern solltest du jährlich bei normalem Betrieb. Zu deiner Sicherheit. Aber das kann kein Polizist entscheiden und auch nicht prüfen Es gibt kein Gesetz dafür.