Steuer Wie Rechnung stellen?

Umsatzsteuerlich gesehen gibt es nur den Begriff Unternehmen.
Der stimmt in der Bedeutung nicht mit Gewerbe überein. Er ist weitaus umfassender zutreffend. Zum Beispiel können auch Vermieter für die Vermietung von Gewerberäume eine Abrechnung der Umsatzsteuer wählen.
Für Vermietung benötigst Du im Normalfall keine Gewerbegenehmigung.
Das hat mit Grundbesitz zu tun, deshalb gelten hier Sonderregelungen...
Hat übrigens nichts mit einer Rechnungsstellung, aufgrund von Dienstleistungen ect. zu tun. Zurück zum Thread. ;)

Wenn die Gewerbegenehmigung Vorraussetzung wäre würde keiner mehr ein Gewerbe anmmelden da er sich ja dann die Umsatzsteuer sparen könnte.
Das ist ja wohl der größte Blödsinn den Du hier schreibst. 8O
 
Das hat mit Grundbesitz zu tun, deshalb gelten hier Sonderregelungen...
Hat übrigens nichts mit einer Rechnungsstellung, aufgrund von Dienstleistungen ect. zu tun. Zurück zum Thread. ;)


Das ist ja wohl der größte Blödsinn den Du hier schreibst. 8O

Das bezog sich auf die Behauptung man müsste nur Umsatzsteuer zahlen
wenn man ein Gewerbe hat.

Warum Blödsinn wenn ich nur Umsatzsteuer zahlen müsste wenn ich ein Gewerbe habe, weshalb sollte ich dann eins anmelden und auf den Wettbewerbsvorteil verzichten?
 
Das bezog sich auf die Behauptung man müsste nur Umsatzsteuer zahlen
wenn man ein Gewerbe hat.

Warum Blödsinn wenn ich nur Umsatzsteuer zahlen müsste wenn ich ein Gewerbe habe, weshalb sollte ich dann eins anmelden und auf den Wettbewerbsvorteil verzichten?
Weil du ein Gewerbe aufgrund der Gewerbeordnung(die dich dazu verpflichtet) anmeldest und nicht wegen irgendwelcher steuerlicher Geschichten... ;)

Edit: nun aber zurück zum Thema, Titel: Wie Rechnung stellen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz und knapp nochmal wiederholt:

Man darf pro Rechnung bis zu 410,- EUR verrechnen und 1200,- EUR pro Jahr als Privatperson (Freibetrag Freizeit und Hobby). Ohne Angabe von Steuernummer und MwSt. Den Gesamtbetrag dann in der Einkommenserklärung mit angeben. Weil du keine Einkommenserklärung ausfüllst, weil du minderjährig bist, kommt auf dich nichts weiteres zu.
 
Kurz und knapp nochmal wiederholt:

Man darf pro Rechnung bis zu 410,- EUR verrechnen und 1200,- EUR pro Jahr als Privatperson (Freibetrag Freizeit und Hobby). Ohne Angabe von Steuernummer und MwSt. Den Gesamtbetrag dann in der Einkommenserklärung mit angeben. Weil du keine Einkommenserklärung ausfüllst, weil du minderjährig bist, kommt auf dich nichts weiteres zu.

Gebe dir im großen und ganzen recht. ;)

Weil du keine Einkommenserklärung ausfüllst, weil du minderjährig bist, kommt auf dich nichts weiteres zu.

Ist das jetzt schon, auf den sogenannten Taschengeldparagraphen berufen oder auf die Minderjährigkeit?

Bei Minderjährigkeit, wäre der Vormund dazu verpflichtet. ;)