Das hat mit Grundbesitz zu tun, deshalb gelten hier Sonderregelungen...Umsatzsteuerlich gesehen gibt es nur den Begriff Unternehmen.
Der stimmt in der Bedeutung nicht mit Gewerbe überein. Er ist weitaus umfassender zutreffend. Zum Beispiel können auch Vermieter für die Vermietung von Gewerberäume eine Abrechnung der Umsatzsteuer wählen.
Für Vermietung benötigst Du im Normalfall keine Gewerbegenehmigung.
Hat übrigens nichts mit einer Rechnungsstellung, aufgrund von Dienstleistungen ect. zu tun. Zurück zum Thread.
Das ist ja wohl der größte Blödsinn den Du hier schreibst.Wenn die Gewerbegenehmigung Vorraussetzung wäre würde keiner mehr ein Gewerbe anmmelden da er sich ja dann die Umsatzsteuer sparen könnte.