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Und wer ist Schuld an diesem Raubtierkapitalismus? Die vedammten Hochfinaziers. Der Iran macht es richtig.
zumindest in meinem name möchte ich den ersten punkt kommentieren:...... "vorwürfe ..... die stimmung innerhalb der belegschaft bei der XXX seien schlecht, treffen nicht zu und bedürfen einer richtigstellung"
... "die geschäftsführung nimmt die sorgen der belegschaft in der aktuellen situation sehr ernst" .......
"die entscheidung zur umsetzung dieses programmes geschah im sinne aller mitarbeiter" ....... "
die stimmung ist nicht schlecht, sie ist "beschXXXXX" - und kampfbereit!
Mit einer Klage auf Lohnfortzahlung. Wieso sollte der Arbeitgeber aussperren? Um seinen Betrieb völlig lahmzulegen?Wie reagieren Nicht Gewerkschaftler auf ne Aussperrung?
Wer seine Arbeit niederlegt, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, handelt nach § 253 StGB erpresserisch, hingegen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht pflichtwidrig, wenn er sich an einem Streik beteiligt, der von einer Gewerkschaft organisiert wird. Umgekehrt kann die Beteiligung an einem nicht von einer Gewerkschaft durchgeführten Streik Schadensersatzforderungen auslösen und/oder als Kündigungsgrund dienen. Allerdings haben Arbeitnehmer auch bei einem BAG-konformen Streik für den Zeitraum ihrer Beteiligung keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in dieser Zeit Streikgeld.
Der Streik ist nach dem Willen des Gesetzgebers als besonders schwerer Fall der Erpressung mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht und von den Strafgerichten entsprechend abgeurteilt, RGSt 21, 114, siehe auch: strafrechtlicher Schutz der Vertragsfreiheit.
GG schrieb:(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
(abgesehen davon, das die ATs ggf vorher (z.b. auch vor der urabstimmung) in die gewerkschat eintreten könnten - zumindest die, die wollen)
Mit einer Klage auf Lohnfortzahlung. Wieso sollte der Arbeitgeber aussperren? Um seinen Betrieb völlig lahmzulegen?
Du hast anscheinend wenig Plan von Streiks und Ausperrungen, aber ich helfe dir da gerne weiter.
Im Normallfall werden ja nicht einzelne Betriebe bestreikt sondern ganze Branchen. Die Gewerkschaften bestreiken aber nicht jeden Betrieb dieser Branche sondern nur die Schlüsselbtriebe. Das hat zur Folge, dass viele andere Betriebe wichtige Resourcen oder Vorpudukte nichtmehr erhalten. Diese Betriebe können dann auch nicht weiterproduzieren und dann sperren sie ihre Mitarbeiter aus, weil sie nicht Löhne und Gehälter zahlen wollen obwohl die Mitarbeiter nicht arbeiten (können).
Danke, ich kann das im Betriebsratsbüro auch nachlesen, wenn ich es nicht wüsste.Du hast anscheinend wenig Plan von Streiks und Ausperrungen, aber ich helfe dir da gerne weiter.
Und geht es in diesem Thread um den Normalfall? Beantworte die Frage und lies dann in dem Zusammenhang noch einmal meinen Beitrag. Danke.Im Normallfall werden ja nicht einzelne Betriebe bestreikt sondern ganze Branchen.
Wieso sollte der Arbeitgeber aussperren? Um seinen Betrieb völlig lahmzulegen?
ich würde bezweifeln, das es zulässig ist, nur einzelne abteilungen einer firma zu bestreiken - ist in diesem fall aber unerheblich:
eine gewerkschaft, eine firma, ein streik -wenn es streik geben sollten, dann streiken alle (organisierten) der firma.
Lasst es den Arbeitgebern nicht durchgehen, durch Tarifflucht Arbeitsnehmer gegeneinander auszuspielen.