Verpackungsverordnung für Gewerbliche Verkäufer

nach Punkt "C." der Aufstellung betrifft Dich das wohl nicht weiter, es sei denn Du überschreitest die dort genannten Mengen (80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier und 30 Tonnen sonstiges -Styropor Chips). Dann muss ein Nachweis vorgelegt werden das die verschickten Transportverpackungen der Norm entsprachen.
Ansonsten wird nur angeregt einen Nachweis zu führen weil örtliche Behörden dieses auch bei Kleineren Händlern prüfen können ("e." letzter Satz).

Wenn Du vom Lieferanten Deiner Transportverpackungen eine Bestätigung hast das er für die Rücknahme nach Gebrauch "gelöhnt" hat (Grüner Punkt) dann ist das m.E. nach in Ordnung (obwohl in der Verordnung selbst nicht vom "grünen Punkt" die Rede ist)
Die Webseite vom "Grünen Punkt" sagt in diesem Bericht (5.+6. Absatz) das Kleingewerbetreibende ausgenommen sind und weist auf Besonderheiten bei z.B. Kfz-Gewerbe hin (hinsichtlich der Rücknahme).

Hth
Greets
Norbert