Hi,
habe eben eine Zahlungserinnerung über eine Rechnung bekommen, welche ich tatsächlich vergessen habe zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag belief sich nur auf 10,31€. Nun will die Firma für diese erste Zahlungserinnerung 10€ Bearbeitungsgebühr
Wenn ich mich richtig erinnere dürfen Mahnkosten doch erst auferlegt werden, wenn ich im Verzug bin. Der Verzug tritt aber doch erst nach Mahnung bzw. nach (ich glaube 30 Tage nach Fälligkeit).
Nun habe ich die Rechnung aber erst vor knapp 2 Wochen erhalten.
Sind diese (sowieso übertriebenen 10€ Bearbeitungsgebühren) denn überhaupt erlaubt?
Das kommt jetzt ganz darauf an.
Wurde auf der Rechnung eine ausdrückliche Zahlungsfrist hinterlegt, musst du dieser nachkommen, auch wenn es keine 30 Tage sind.
Die 30 Tage sidn gesetzlich festgelegt worden und gelten nur Geschäftskunden und auch nur für den Fall, falls auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben wurde.
Privatkunden müssen ausdrücklich entweder auf mit Zahlumgsfrist auf der Rechnung oder durch eine Zahlungserinnerung/ 1. Mahnung mit Zahlungsfrist in Verzug gesetzt werden.
Was trifft auf dich zu?
Als nächstes sind die Bearbeitungsgebühren totaler quatsch und auch die Höhe ist nicht realistisch und aus den Haaren herbeigezogen.
Slebst wenn die in dazu Berechtigt wären, wären das Mahngebühren/Mahnkosten, welche sich aus den Verzugszinsen des Verzugsschadens sowie den Material und Portokosten zusammen setzen. Das wären bei deinen ca. 10 Euro in etwa 3-5 Euro Mahnkosten.
Wenn du hingegen Geschäftskunde bist, darf dir dein Gläubiger sogar nochmal die gesetzlich festgelegte Mahnpauschle von 40 Euro draufschlagen.
Hier (etwas runterscrollen) findest du eine Beispielrechnung, wie das alles berechnet wird. Da kommt nämlich auch der Faktor "Zeit" noch mit ins Spiel.