Hauskauf - Steuern sparen?

mighty666

Well-known member
ID: 28078
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28 April 2006
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Ich hab mich grad ein wenig im Internet informiert.

Kann es sein, dass wir als Eigentümer eines gekauften 26-Jahre alten Hauses kaum mehr Möglichkeiten haben, irgendwas von der Steuer abzusetzen?

Eigenheimzulage ist seit 2006 gestrichen :(

Welche Möglichkeiten gibts denn noch, um n bissl was zu sparen?
die 4000€ die der Staat und der Notar zusammen kassiert haben, müsste man doch irgendwie wieder rausholen können, oder?

Wer kennt sich da aus? Oder wer hat wirklich NÜTZLICHE Links... alle Seiten, die ich gefunden hab, waren veraltet. Da wurde überall die Eigenheimzulage genannt :(
 
Hmm, die Kurzform:

1. Eigenheimzulage war (/ist für Altfälle) nicht "von der Steuer absetzen", sondern wie der Name schon sagt eine Zulage außerhalb der eigentlichen Steuerfestsetzung.

2. Das bebaute Grundstück ist also schon gekauft !? Ist natürlich klug sich erst hinterher mit dem Thema Steuern zu befassen (Notare ist der Punkt meist egal, zumal sie sich da eh nicht auskennen), denn man kann zwar nicht (immer) viel positiv gestalten, aber man kann viel falsch machen, gerade wenn es in die Richtung Erbengemeinschaft (Miterben ausbezahlen), Nießbrauch usw. geht.

3. Wird das Gebäude privat genutzt? Dann geht gar nichts, auch der Versuch über ein Arbeitszimmer etwas zu retten geht (selbst wenn man mit der heutigen Gesetzeslage noch Steuern sparen könnte) nach hinten los.
Wird es (teilweise) vermietet? Dann kann man die (anteilige) Summe der Werbungskosten (AfA, Reperaturen, Versicherungen,..) geltend machen.
Wird es (teilweise) gewerblich vermietet/selbst genutzt? Dann wären auch ein paar Gedanken in Richtung Umsatzsteuer nicht schlecht.

Aber wie gesagt, hinterher kann man nur noch den möglicherweise entstandenen Schaden begrenzen, andere zahlen zwar etwas für eine steuerliche Beratung, freuen sich dann aber über ein zinsloses Quasi-Darlehen, Kostenabsetzbarkeit usw..
 
Mit Immobilien Steuern "sparen" klappt nur, wenn Du als Vermieter auftritts.
Wobei das auch nur Augenwischerei ist.

Die Ausgaben werden zwar vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, aber das Geld hast Du ja ausgegeben und damit ist es weg.

gruss kelle!
 
Die Ausgaben werden zwar vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, aber das Geld hast Du ja ausgegeben und damit ist es weg.
Dieses Grundproblem besteht in unserer Gesellschaft nunmal. Wer 100€ verliert freut sich daran, dass der Staat mit max. ca. 45€ beteiligt ist. Andersrum ärgert man sich bei (unerwarteten) Mehreinnahmen von 100€, dass man 45€ abgeben muss und versucht daher die 100€ erst gar nicht entstehen zu lassen.
Investitionen müssen sich von sich heraus lohnen, wenn man dann noch Steuern spart (bzw. eigentlich immer nur später zahlen "darf"), ist das nur ein schöner Nebeneffekt, aber darf keinesfalls eine Argumentationsgrundlage für die Investition sein.

Weitere grundlegende Missverständnisse:
:arrow: Die Steuerklassenwahl ändert nichts an der letztendlichen Steuerlast. Viel Lohnsteuer bedeutet weniger Einkommensteuer, wenig Lohnsteuer bedeutet viel Einkommensteuer. Wer vorher viel Geld ausbezahlt bekommen hat (also wenig Lohnsteuer), hat am Ende alles ausgegeben und wundert sich, dass dann sowohl noch Geld an das Finanzamt als auch an den "bösen" Steuerberater zu zahlen ist.

:arrow: Wer AfA in Anspruch nehmen darf (die "bösen" Unternehmer/Reichen etc), bekommt nichts geschenkt, sondern darf die Ausgaben erst über längere Zeit verteilt geltend machen, während daraus entstehende Einnahmen sofort zu versteuern sind.

:arrow: Mit Rücklagen (insbesondere 7g) zahlt man nicht weniger Steuern, sondern diese nur später.

Naja gibt noch so ein paar.. :mrgreen:
 
okay, dann waren die Infos im Inet doch noch aktuell =(

Dummerweise wurde mir heute auch noch eröffnet, dass aufgrund des Verkaufs der Wohnung ich theoretisch mein Erbe geltend machen könnte, und somit mein BaföG wegfällt. 480€ futsch...
Damit hat sich der Plan "mit Freundin zusammenziehen" wohl erstmal auf unbekannte Zeit hinausgezögert :(


arghs... hätt ich das vorher gewusst... jetz hab ich 2 neue Zimmer daheim... und bin vom Studienort weg und noch weiter von meiner Freundin weg :cry:
Meine WG werd ich mir ohne Bafög auch nichmehr leisten können :(
 
Dummerweise wurde mir heute auch noch eröffnet, dass aufgrund des Verkaufs der Wohnung ich theoretisch mein Erbe geltend machen könnte


woher weiß das bafögamt das so schnell ? und eigentlich kannst du dein Erbe doch gar nicht geltend machen weil ja die Wohnung nur in ein Haus getauscht wurde und das Geld also nie wirklich verfügbar war ?

also ich würd da versuchen noch was zu machen ?!
 
naja, noch wissen die das nich. aber ich befürchte, wenn ich denen den umzug zu spät melde, ziehen die das geld ein..

ganz verloren isses noch nich. ich muss mir nochmal den grundriss anschauen. wenn ich die wohnfläche auf 110m² reduzieren kann, dann klappts noch. dann is das eine angemessene größe zur eigenen benutzung.

wenns mehr is, hab ich n problem.


im grunde hast du aber recht. ich komm an das geld ja nich ran. im gegenteil. meine mum hat sich ja noch verschuldet, weil sie die wohnung gegen das haus getauscht und noch nen zusätzlichen kredit aufgenommen hat.
aber ich glaub, das interessiert die bafögtypen net. :-?
 
im grunde hast du aber recht. ich komm an das geld ja nich ran. im gegenteil. meine mum hat sich ja noch verschuldet, weil sie die wohnung gegen das haus getauscht und noch nen zusätzlichen kredit aufgenommen hat.
aber ich glaub, das interessiert die bafögtypen net. :-?

Das interessiert die auch nicht. Meiner Freundin wurde damals das Bafög gestrichen, weil sie ein Viertel ihres Elternhauses geerbt hat.
Kommentar des Bafög-Typen zu ihrer Mutter: "Verkaufen Sie doch das Haus und zahlen Sie Ihre Tochter aus, dann kann sie sich auch das Studium leisten" :wall:
 
Das interessiert die auch nicht. Meiner Freundin wurde damals das Bafög gestrichen, weil sie ein Viertel ihres Elternhauses geerbt hat.
Kommentar des Bafög-Typen zu ihrer Mutter: "Verkaufen Sie doch das Haus und zahlen Sie Ihre Tochter aus, dann kann sie sich auch das Studium leisten" :wall:

ach jetzt versteh ich das Problem erstmal , hier erwirbt die Tochter direkt Vermögen und davon darf man nur 5,2 K haben, womit man mit nen Viertel EFH wohl drüber liegen dürfte

War es bei Dir Mimo auch so das Du nen Teil von der Wohnung geerbt hast ?
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig. 1/8 der wohnung. wert ca 12.000€
einiges drüber über den erlaubten 5,2 :(

wenn ich gewusst hätte, dass das so nen stress gibt, hätt ich mein erbe ausgeschlagen. die bankguthaben haben wir (mein bruder und ich) nämlich auch komplett unserer mutter überlassen. da wars kein problem.
aber das erbe ausschlagen muss man notariell und innerhalb der ersten 8 wochen nach dem erbfall :(