Versteuerung von Einnahmen durch Paidmailer/Loseseiten

RolandDeschain

Well-known member
ID: 300892
L
16 Oktober 2007
1.259
35
Hi,
bin zwar nicht neu hier aber eine Frage beschäftigt mich seit einiger Zeit. Ich studiere noch und hab bisher nie eine Steuererklärung gemacht, da ich immer nur über Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, daher die Frage:
Wie muss ich meine Einnahmen aus dem Internet (Paidmailer, Loseseiten, Umfragen) versteuern?

-Einfach in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" angeben?
-Gewerbeschein beantragen und als Gewerbe abrechnen?
-andere Möglichkeit?

bitte nur ernste Beiträge von Leuten, die es wissen und keine Vermutungen, das ist wirklich wichtig
 
bitte nur ernste Beiträge von Leuten, die es wissen und keine Vermutungen, das ist wirklich wichtig

Wenn du tatsächlich Tipps haben willst mußt du schon zu einem Steuerberater, den kannst du zur Not für eine falsche Beratung haftbar machen.

Und außerdem hast du in deinem Thread viel zu wenig Infos für qualifizierte "Tipps"! ;)
 
Theoretisch sind das Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, denn Du machst das ja wohl dauerhaft und mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinn-Ermittlung könntest Du also per Einnahme-Überschuß-Rechnung machen, da eine Bilanzierung auf Grund des Gewinns und der nicht nötigen vollkaufmännischen Ausstattung Deines "Unternehmens" nicht fällig ist.

Um wieviel Geld geht es denn dabei und wie kommt das verdiente Geld zu Dir? Bank? PayPal?

Wenn Du studierst und nebenbei "auf Lohnsteuerkarte" arbeitest, hast Du alle Freibeträge auf der Karte eintragen lassen? Sonst solltest Du nämlich sehr wohl einen Lohnsteuer-Jahresausgleich machen bzw. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben.

Klar gibt's eine andere Möglichkeit. Im Ausland ein weiteres Konto einrichten (ist viel billiger als allgemein angenommen wird), PayPal dort hin zahlen lassen und dem Finanzamt ne lange Nase drehen.

Achtung, liebe Rechtsgelehrte! Ich fordere nicht dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen. Ich weise lediglich auf das Vorhandensein dieser Möglichkeit hin.
 
Theoretisch sind das Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, denn Du machst das ja wohl dauerhaft und mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinn-Ermittlung könntest Du also per Einnahme-Überschuß-Rechnung machen, da eine Bilanzierung auf Grund des Gewinns und der nicht nötigen vollkaufmännischen Ausstattung Deines "Unternehmens" nicht fällig ist.

Um wieviel Geld geht es denn dabei und wie kommt das verdiente Geld zu Dir? Bank? PayPal?

Wenn Du studierst und nebenbei "auf Lohnsteuerkarte" arbeitest, hast Du alle Freibeträge auf der Karte eintragen lassen? Sonst solltest Du nämlich sehr wohl einen Lohnsteuer-Jahresausgleich machen bzw. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben.

Klar gibt's eine andere Möglichkeit. Im Ausland ein weiteres Konto einrichten (ist viel billiger als allgemein angenommen wird), PayPal dort hin zahlen lassen und dem Finanzamt ne lange Nase drehen.

Achtung, liebe Rechtsgelehrte! Ich fordere nicht dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen. Ich weise lediglich auf das Vorhandensein dieser Möglichkeit hin.

danke für die ausführliche Antwort
naja bisher habe ich nicht so viel verdient, vergangenes Jahr etwa 400 Euro insgesamt, alles per ÜW auf mein Konto, aber ich arbeite daran mein Verdienst auszubauen auf monatl. vielleicht 50-100 Euro

bisher habe ich keine Freibeträge eintragen lassen, ich habe fälschlicherweise angenommen als Student müsste man keine Steuererklärung machen, solange man unter dem jährlichen Freibetrag bleibt ( hab aber mittlerweile gelesen, dass dies ein Irrtum scheint). Als ich BaföG bezogen habe habe ich nebenher ohnehin nicht gearbeitet um das nicht zu gefährden und wenn ich gearbeitet habe hab ich meist < 1000 EUR im Jahr (wie gesagt eben nur Semesterferien oder befristete geringfügige Beschäftigung) verdient, daher die Nebentätigkeit mit den Paidmailern.

Dein Beitrag bringt mich definitiv weiter, danke dafür. Darauf kann ich jetzt aufbauen und notfalls doch einen Steuerberater aufsuchen (wie Toni oben als Tipp gab), wenn ich selbst nicht weiter komme
 
Wenn Du unter 1000 € im Jahr verdienst, brauchst Du dafür überhaupt keine Steuern zu zahlen. Leider mußt Du dem Finanzamt das erstmal mitteilen, von alleine kommen die da nämlich nicht drauf. :ugly:

Dein Arbeitgeber behält die Lohnsteuer sonst nämlich ein und führt sie ans Finanzamt ab. Dann kannst Du Dir die aber am Jahresende per Lohnsteuer-Jahresausgleich zurückholen. Dafür braucht's noch nicht mal nen Steuerberater. Soo kompliziert sind die Formulare gar nicht. Die kriegste auf erste Anfrage bei jedem Finanzamt ausgehändigt, wenn sie Dir die nicht ohnehin ungefragt zuschicken.

Falls Du doch nen Steuerberater nutzen willst: Die Kosten für den Steuerberater kannst Du in der nächsten Steuererklärung steuermindernd geltend machen :D