Auch von mir herzliches Beileid. Sicher kannst du als Verwandter ersten Grades auch Auskunft verlangen. Ich würde dir aber raten, dich möglichst schnell zu informieren, ob dein Vater evtl. Schulden hatte. Dann solltest du vielleicht in diesem Fall das Erbe ausschlagen. Das kann man nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen tun.
Danke
Erbschaftsregelungen sind schon erledigt.