Teilzeitstelle ohne Arbeitsvertrag?

Melfja

From the Dark Side
ID: 3096
L
7 Mai 2006
876
50
Hallo,
ich habe soeben eine Teilzeitstelle bekommen.
Meine Frage dazu ist nun, muss dazu ein Arbeitsvertrag geschlossen werden? Die Frau der Firma meinte nein, da es ja keine Kündigungsfristen uns sonstiges gibt.

Auf mein Bitten hin bekomme ich am Montag eine Art Übersicht der Tätigkeit dort mit Stunden und Verdienst. Reicht soetwas aus oder muss doch ein Vertrag abgeschlossen werden?

Danke für eure Hilfe *G
 
Meines Wissens muss kein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Es existiert mit dem Begin der Arbeit automatisch ein mündlicher Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (-> Kündigungsfristen auch für Teilzeitverträge!, etc.)

Aber das ist nur halbwissen von mir.

gruß

mcbeth
 
Ich sehe diesen Teilzeitjob eh nur als kleine finanzielle Stütze zusätzlich zum ALG I., laut dem ich ja 165 Euro dazu verdienen darf.

Meine Arbeitszeit dort beträgt ja auch nur 36Stunden/Monat, so das ich nebenher noch genug Zeit habe um mir eine richtige Arbeitsstelle zu suchen.
 
Habe gerade nochmal im Netz gesucht und was zu dem Thema gefunden. Evtl interessierts andere ja auch:

Arbeitsvertrag
Geringfügig Beschäftigte sind oft der Meinung, sie hätten keinen Arbeitsvertrag. Das ist falsch: sie haben ggf. einen mündlichen Arbeitsvertrag, der ebenso wirksam ist wie ein schriftlicher. Das Gesetz verlangt nur für zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse (z.B. Aushilfe für die Urlaubszeit, Projektmitarbeit für ein Jahr) die Schriftform. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, muß der Arbeitgeber aber spätestens einen Monat nach Beginn eine schriftliche Mitteilung über die wichtigsten Bedingungen (z.B. Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen) aushändigen. Änderungen müssen ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Diese Nachweispflicht gilt seit 1999 auch für alle geringfügig Beschäftigten. Wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt, also nichts Schriftliches vorgelegt hat, ist der mündliche Vertrag trotzdem gültig. Der Arbeitgeber kann aber im Streitfall vor dem Arbeitsgericht Schwierigkeiten haben, wenn er sich auf angebliche Vereinbarungen berufen will. Eine zeitliche Befristung ("eingestellt für 3 Monate") ist auf jeden Fall unwirksam, wenn sie nicht schriftlich vereinbart ist: der Arbeitnehmer ist dann dauerhaft beschäftigt.
 
also ein vertrag muss immer grundsächlich schriftlich erfolgen laut § 780 bgb. außerdem könnte dir das teilzeit- und befristungsgesetz hilfreich sein.
 
ich hatte auch nur einen mündlichen arbeitsvertrag (teilzeit auf lohnsteuerkarte) und ich kann dir nur raten: mach es schriftlich.

ich hab jetzt wo ich arbeitslos geworden bin ziemliche probleme bekommen, so ohne schriftlichen arbeitsvertrag, zb wegen der rechtschutzversicherung, die bestehen jetzt im nachhinauf ein etwas schriftlichem. ich hab jeden monat rund 2€ bezahlt, damit ich im falle einer arbeitslosigkeit 1 jahr beitragsfrei anspruch auf rechtschutz habe. sobald ich ende juli wusste, dass ich ab dem 01.09. arbeitslos sein würde, hatte ich die versicherung in kenntnis gesetzt, dennoch buchen die fleissig ab, und kommen mit immer neuen, was die brauchen. erst wars nur ein formloses schreiben meinerseits, dann plötzlich die kündigung meines chefs. dann wollten die plötzlich auch noch eine kopie des alg1-bescheides und nun eine kopie vom arbeitsvertrag. hab denen jetzt geschrieben, dass es nur einen mündlichen gab. mal sehen, was die nun dazu sagen.

zumindest hab ich jetzt draus gelernt... nur noch schriftlich...

alles liebe

reh
 
Rechtschutz habe ich durch meine Gewerkschaft.

Zudem bekomme ich ja am Montag eine Art Vertrag wo halt das wichtigste drin steht was ich im Falle eines Falles geltend machen kann :)
 
Rechtschutz habe ich durch meine Gewerkschaft.

Zudem bekomme ich ja am Montag eine Art Vertrag wo halt das wichtigste drin steht was ich im Falle eines Falles geltend machen kann :)


Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist ein Arbeitsvertrag nicht wirklich nötig, es sei denn Du hast kein Vetrauen was Absprachen und Zusagen angeht. Stundenlohn, Urlaub etc.

Die Kündigung bedarf seit dem 1. Mai 2000 gemäß § 623 BGB der Schriftform.

Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) beträgt seit Oktober 1993 für Arbeiter und Angestellte einheitlich 2 Wochen in der Probezeit, danach 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Sie kann in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern einzelvertraglich auf 4 Wochen verkürzt werden. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 Stunden zu berücksichtigen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist darüber hinaus bei Aushilfen zulässig, wenn deren Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate dauert.
 
Also ich hab auch nen Nebenjob aber keinen Arbeitsvertrag dafür.

Bin aber wohl gemeldet und versichert etc.

Meine Lohn bekomm ich bar und Quittiere diesen auch. Mir reicht das da ich meinen Chef sehr gut kenne und wir er bei nem "Kumpel Status" sind als bei einem "Chef<->Angestellten" Status.