Sperrzeit vom Arbeitsamt usw?

kleine

New member
29 Oktober 2011
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Hey,
habe folgendes Problem.
Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen und wurde bis Jahresende übernommen, um mich bewerben zu können, ohne auf der Straße zu sitzen. Heißt befristeter Vertrag bis 31.12.2011.
Ich habe mich schon viel beworben und hab auch noch einiges ausstehen, jetzt hat mir mein Chef aber eine Stelle angeboten für zwei Jahre, weil uns einer verlässt.
Das Problem dabei ist, dass ich zu meinem Freund ziehen wollte und mich deshalb nur dort beworben habe und da ich nicht immer gute Erfahrungen in meiner Ausbildung gemacht habe mit den Kollegen war ich schon sehr froh, bald weg zu sein.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung. Stelle annehmen oder arbeitslos und weiter bewerben in der Region wo mein Freund wohnt. Wie schon gesagt habe noch einiges ausstehen und bin mir sicher, dass ich nicht lange arbeitslos bleibe, da ich mich wirklich auf alle Stellen bewerbe, die zu meinem Profil passen.
Würde ich das Angebot annehmen hätte ich nicht mal die Chance mich weiter zu bewerben, weil ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (!) hätte. Wird ja dann schwer genau auf dieses bestimmte Datum einen Job zu bekommen.
Nun ist aber meine Frage:
Ich habe ja einen Vertrag, der dann abläuft und wenn kein neuer aufgesetzt wird, war das ja dann auch keine Kündigung meinerseits wegen Sperrzeit vom Arbeitsamt oder?
Aber kann das Arbeitsamt irgendwie erfahren, dass ich einen neuen Vertrag abgelehnt habe und können mir dann trotzdem ne Sperrzeit verordnen oder was ist, wenn das Arbeitsamt auf Stellensuche für mich ist und stößt dann auf die Stellenanzeige von meinem Arbeitgeber und spricht mich darauf an??
Dann kann ich ja noch nachträglich eine Sperre kriegen oder??
Weiß echt nicht, wie ich mich entscheiden soll.
Hat jemand ne Ahnung wie des da abläuft??
Danke schonmal.

Gruß kleine
 
Also, wennd er Vertrag ausläuft und du dich dort generell nicht wohl fühlst, es ist keine Kündigung deinerseits, einen neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Da du zudem zu deinem Freund ziehen möchtest und somit ein Ortswechsel ansteht, sehe ich da kein Problem.
Natürlich kommt es auf das zuständige Jobcenter und den Sachbearbeiter an, quer stellen kann sich immer irgendjemand.
Und du sagst ja selbst, du bemühst dich eine neue Stelle zu finden.
Ich würde dir trotzdem empfehlen aufgrund der Bearbeitungszeit des ALG-Antrags damit zu rechnen 1-2 Monate finanziell ohne Unterstützung auskommen zu können, wenn du wirklich nichts finden solltest, besser ist das, man weiss nie was noch so dazwischen kommt.
 
Hast Du Dich denn schon auf dem Arbeitsamt gemeldet?

Wenn Du das nicht getan hast, bekommst Du sowieso eine Sperre, da Du Dich sofort melden musst, wenn Du weißt, dass Dein Arbeitsvertrag endet - spätestens aber 3 Monate vor Ende.

:hö:
 
Nein, 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Ich würde im Vertrag auch nichts anderes vereinbaren.

Simon

Die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann dagegen regelmäßig mit der kurzen Grundkündigungsfrist kündigen. Ausnahmsweise muß auch der Arbeitnehmer bei einer Kündigung längere Kündigungsfristen beachten, wenn dies der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag vorsieht.

Quelle
 
Aber kann das Arbeitsamt irgendwie erfahren, dass ich einen neuen Vertrag abgelehnt habe und können mir dann trotzdem ne Sperrzeit verordnen oder was ist, wenn das Arbeitsamt auf Stellensuche für mich ist und stößt dann auf die Stellenanzeige von meinem Arbeitgeber und spricht mich darauf an??

Der ersten Sperre wegen zu später Meldung bist Du ja aus dem Weg gegangen, von daher hast Du erstmal Ruhe.

Eine Sperre kann Dir im wesentlichen dann drohen, wenn Du Dich nicht an die Vorgaben des Amtes hältst.

Was Du also in deiner "Freizeit" machst, wo Du Dich bewirbst, wie Du Dich dort ggf. entscheidest, geht dem Amt ca. gar nichts an.

gruss kelle!
 
Nein, 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Ich würde im Vertrag auch nichts anderes vereinbaren.

Simon


Also ich bin im öffentlichen Dienst tätig und hatte da folgende Seite gefunden

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html


Gilt das dann nur für den Arbeitgeber und nicht für mich oder wie?
Was würde dann für mich gelten? Gesetzlich??

Mein Chef hat mir am Telefon gesagt, ich dürfte ein halbes Jahr nicht kündigen.. Also das erste halbe Jahr. Denke aber nicht, dass das gesetzlich richtig ist.
Hab morgen ein Gespräch mit ihm und muss mich in einer Woche entschieden haben -.-
 
Mein Chef hat mir am Telefon gesagt, ich dürfte ein halbes Jahr nicht kündigen.. Also das erste halbe Jahr. Denke aber nicht, dass das gesetzlich richtig ist.
Hab morgen ein Gespräch mit ihm und muss mich in einer Woche entschieden haben -.-
lol

is ja lustig, dass ein Arbeitgeber mal sagt, dass keine Kündigung während der Probezeit erlaubt ist :ugly:
oder wurde keine Probezeit festgelegt? für gewöhnlich nimmt die jeder Arbeitgeber in Anspruch, denn man weiß ja nie welche Arbeitnehmer da kommen ...

denn in der Probezeit kann man grundlos mit einer Frist von 2 Wochen kündigen
 
Also war heute bei meinem Chef.
Hab die Stelle abgelehnt, denn er wollte im Arbeitsvertrag festlegen, dass ich durchgehend ohne zu wechseln bis Juni 2013 durch schaffe. War mir dann zu viel. Hoffe, dass das Arbeitsamt dann keinen Stress schiebt, falls sie es rausfinden sollten...
Danke für eure Antworten!

P.S.:Muss man den Thread irgendwie schließen lassen oder so?