Rückgaberecht - müssen Werbesachen mit zurückgesendet werden?

topfkanne

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ID: 80534
L
20 April 2006
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Hallo,

ich hab letztens paar Sachen online bestellt und wollte jetzt ein paar, wenn nicht sogar alle, zurückschicken – eben das 14-tägiges Rückgabe recht nutzen.

Im Paket war aber auch nen Poster, nen Feuerzeug und paar Aufkleber des Markenshops.

Jetzt frag ich mich, ob ich das auch mit zurückschicken muss oder ob dies z.B. unter "Werbegeschenke" o.ä. fällt und ich das – dreister Weise – behalten kann.

Hier treiben sich sicher paar Leute rum die das wissen ;)


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Achso – und bekommt man eigentlich die Nachnahmegebühr erstattet? Bei den Versandkosten wäre das ja ab 40 Euro der Fall.
 
Nachnahme bekommst du i.d.R. nicht erstattet, da es ja ein ausdrücklicher Wunsch des Kunden ist.

Du bekommst ja auch vom Karstadt nicht 4 Euro Sprittgeld, wenn du zum Valentinstag deiner Freundin 75C statt B gekauft hast ;) (etwas übertrieben, aber vergleichbar)
 
Na ok, muss ich wohl demnächst beachten. Find aber Nachnahme ganz interessant, weil man (falls es keine Möglichkeit zur Vorkasse gibt) die Sachen schon recht flott vor der Tür hat.