Hallo,
wir haben bei einem Versandhändler einen Kinderautositz für Babys bestellt.
Da dieser nach Erhalt nicht unseren Vorstellungen entsprach, haben wir ihn lediglich kurz ausgepackt, angesehen und wieder eingepackt.
Kurz darauf ging er retour.
Vom Versandhändler kam daraufhin ein Brief, das Ding würde nicht zurückgenommen, da der Sitz stark verschmutzt sei.
Das war er hier ganz sicher nicht und wir haben ihn so wieder verpackt wie wir ihn bekommen hatten.
Nach mehreren Telefonaten meinte die sehr unfreundliche Tante am Telefon vorhin: Entweder wir zahlen und der Sitz wird vernichtet oder wir zahlen und sie würden uns den Sitz auf unsere Kosten erneut zusenden.
Sie können den Sitz auf keinen Fall erneut verkaufen.
Klar, dennoch haben wir die Verschmutzungen nicht verursacht. Eine Schuld der Post wies sie energisch zurück, das könne ihrer Meinung nach nicht sein.
Sooo.. lange Rede, kurzer Sinn: Was können wir tun? Zahlen wollen wir definitiv nicht.
Wie ist es da mit dem §476 BGB Beweislastumkehr:
Demnach ist doch der Versandhändler innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf verpflichtet, nachzuweisen, dass wir den Mangel (also die Verschmutzung) verursacht haben, oder?
Weiß jemand was?
Danke und Gruß,
oggy
wir haben bei einem Versandhändler einen Kinderautositz für Babys bestellt.
Da dieser nach Erhalt nicht unseren Vorstellungen entsprach, haben wir ihn lediglich kurz ausgepackt, angesehen und wieder eingepackt.
Kurz darauf ging er retour.
Vom Versandhändler kam daraufhin ein Brief, das Ding würde nicht zurückgenommen, da der Sitz stark verschmutzt sei.
Das war er hier ganz sicher nicht und wir haben ihn so wieder verpackt wie wir ihn bekommen hatten.
Nach mehreren Telefonaten meinte die sehr unfreundliche Tante am Telefon vorhin: Entweder wir zahlen und der Sitz wird vernichtet oder wir zahlen und sie würden uns den Sitz auf unsere Kosten erneut zusenden.
Sie können den Sitz auf keinen Fall erneut verkaufen.
Klar, dennoch haben wir die Verschmutzungen nicht verursacht. Eine Schuld der Post wies sie energisch zurück, das könne ihrer Meinung nach nicht sein.
Sooo.. lange Rede, kurzer Sinn: Was können wir tun? Zahlen wollen wir definitiv nicht.
Wie ist es da mit dem §476 BGB Beweislastumkehr:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Demnach ist doch der Versandhändler innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf verpflichtet, nachzuweisen, dass wir den Mangel (also die Verschmutzung) verursacht haben, oder?
Weiß jemand was?
Danke und Gruß,
oggy