King_Markus
Well-known member
- 24 November 2006
- 264
- 12
Hallo,
habe vollgendes Problem:
Vor einer Woche kam das Bauamt Pforzheim zu mir aufs Gartengrundstück und hat sich die Bauobjekte angeschaut und natürlich auch hineingeschaut.
Dabei haben Sie sich auf §47 Landesbauordnung berufen. was auch alles OK war für mich.
§47 LBO-BW: https://www.baurecht.de/landesbauor...ufgaben_und_Befugnisse_der_Baurechtsbehoerden
Nur jetzt haben Sie mir einen Neuen Brief geschrieben und berufen sich wieder auf §47 LBO. Sie wollen nun das ich meine Hütten ausräume damit Sie es besichtigen können.
Aber ich bin der meinung zum besichtigen muss man nichts ausräumen. Mir kommt es so vor als wollten Sie eine Durchsuchung machen. Wo dann wiederrum Artikel 13 Grundgesetz dagegen sprechen würde da Sie keinen Richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben.
Artikel 13 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
Wer kennt sich damit aus? Freue mich über jede Hilfe/Antwort.
MfG Markus
habe vollgendes Problem:
Vor einer Woche kam das Bauamt Pforzheim zu mir aufs Gartengrundstück und hat sich die Bauobjekte angeschaut und natürlich auch hineingeschaut.
Dabei haben Sie sich auf §47 Landesbauordnung berufen. was auch alles OK war für mich.
§47 LBO-BW: https://www.baurecht.de/landesbauor...ufgaben_und_Befugnisse_der_Baurechtsbehoerden
Nur jetzt haben Sie mir einen Neuen Brief geschrieben und berufen sich wieder auf §47 LBO. Sie wollen nun das ich meine Hütten ausräume damit Sie es besichtigen können.
Aber ich bin der meinung zum besichtigen muss man nichts ausräumen. Mir kommt es so vor als wollten Sie eine Durchsuchung machen. Wo dann wiederrum Artikel 13 Grundgesetz dagegen sprechen würde da Sie keinen Richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben.
Artikel 13 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
Wer kennt sich damit aus? Freue mich über jede Hilfe/Antwort.
MfG Markus