Polizeikontrolle -

Querulant

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ID: 165221
L
20 April 2006
4.605
528
Hallo,
jeder von euch mit Führerschein war bestimmt schon einmal in einer Polizeikontrolle gelandet.

habe dazu eine rechtliche Frage. Der Drogentest ist ja freiwillig (Schnelltest) alternativ wird dann ja eine Blutprobe entnommen.

Angenommen ich verweigere den Schnelltest und es kommt zu einer Blutabnahme, wird man im Polizeiauto mitgenommen? Wenn ja, muss man das Auto ja an Ort & Stelle stehen lassen, wie kommt man wieder zurück? Auf eigene Kosten? Wird man zurück gefahren?

lg :)
 
Hi,

bei meinen bisherigen Polizeikontrollen wurde ich nicht auf Drogen getestet.
Mein Mann wurde zwar schon mal zum Bluttest mitgenommen, aber das war ganz in der Nähe von dem Ort, wo sie ihn angehalten hatten.

Warum interessiert dich das?
 
Hi,

bei meinen bisherigen Polizeikontrollen wurde ich nicht auf Drogen getestet.
Mein Mann wurde zwar schon mal zum Bluttest mitgenommen, aber das war ganz in der Nähe von dem Ort, wo sie ihn angehalten hatten.

Warum interessiert dich das?


Irgendwie ist dein Beitrag, sorry, überflüssig da keinerlei Infos drinne sind nach denen ich gefragt habe^^

Interessiert mich aus persönlicher Neugier, wurde nicht "gepackt" o.ä. ;)
 
Ist das vielleicht mal einem "Freund" von dir passiert, dass er Drogen genommen hat, aber gluecklicherweise bei einer Polizeikontrolle nur ins Roehrchen pusten musste? :roll:
Oder sollst das nur fuer nen Freund nachfragen, weil du keine Drogen nimmst?
 
Ist das vielleicht mal einem "Freund" von dir passiert, dass er Drogen genommen hat, aber gluecklicherweise bei einer Polizeikontrolle nur ins Roehrchen pusten musste? :roll:
Oder sollst das nur fuer nen Freund nachfragen, weil du keine Drogen nimmst?

Nein ich baller mir selber jedes We Speed, Koks Extasy & Age rein daher muss ich das wissen :roll:

ist es so schlimm meine Frage zu beantworten? Weder mir, noch einem Kumpel ist sowas passiert, weder ich noch irgendeiner wurde kontrolliert & ch soll auch für kein fragen...

Ich will nur wissen wer bei so einem Fall für die Kosten zuständig ist... :roll:
 
Wenn die Polizei meint, du stehst hinterm Steuer grad unter Akohol/Drogen und Du den Schnelltest (Wipe/Pusten) verweigerst, nehmen die Dich mit zum Polizeirevier für eine Blutprobe. Sie MÜSSEN Dich fragen, ob Du mit der Blutprobe einverstanden bist.

Bist Du auch mit der Blutprobe nicht einverstanden, wird nur ein POLIZEI-/AMTSarzt diese Blutprobe durchführen, weil jeder andere Arzt seine Approbation damit riskiert, wenn er einen Menschen gegen dessen erklärten Willen verletzt. Ergibt die Blutprobe KEINE Drogen bzw. keinen Alkohol, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung (ich glaub 250 €) wg. der zu Unrecht begangenen Körperverletzung - aber nur, wenn Du vorher die Blutprobe VERWEIGERT hast.

Das Auto bleibt an Ort und Stelle stehen, die Schlüssel kannst Du Dir i.d.R. am nächsten Tag auf dem Polizeirevier abholen.

Nein, die Polizei bringt Dich nicht wieder zurück zu deinem Auto. Sowohl den Schlüssel abholen als auch Dein Auto abholen mußt Du auf eigene Kosten.
 
Die selbe frage habe ich mal einem Freund sein Vater gestellt (Freiwillige Polizei) er sagte mir das die Polizei nicht verpflichtet ist dich wieder dorthin zu fahren wo dein Auto steht, aber manche Polizisten machen es trotzdem, kommt halt drauf an was für einen du erwischt hast :mrgreen:

Aber ich weiß halt auch nicht ob das bei jedem Bundesland gleich geregelt ist, denke aber schon.
 
Ergibt die Blutprobe KEINE Drogen bzw. keinen Alkohol, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung (ich glaub 250 €) wg. der zu Unrecht begangenen Körperverletzung - aber nur, wenn Du vorher die Blutprobe VERWEIGERT hast.

Das wär ja leicht verdientes Geld... moment, wenn ich jedesmal verweigert hätte an dem Plastikstift zu lecken wären das... 3.000 Euro? 8O
Dafür nehm ich auch gerne nen Taxi zurück zum Auto :mrgreen:
 
Ich weise aber nochmal ausdrücklich drauf hin, daß die BLUTPROBE

a) verweigert worden sein
und
b) ein negatives(!) Ergebnis (also KEINE Drogen, KEIN Alkohol) erbracht haben

muß. NUR DANN besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Da die Polizei schon am Einsatzort (Kontrollpunkt) die Personalien des vermeintlichen Verkehrssünders checkt, wird sie sich dreimal überlegen, ob sie nach mehreren negativen Blutproben noch eine weitere verlangt. Es gibt nämlich auch den https://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
§ 344 Verfolgung Unschuldiger.

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

berufen ist. Der Versuch ist strafbar.
 
Wer absolut sicher ist, dass ihm nichts nachgewiesen werden kann, der verweigert die Kontrolle. Kaum ein Polizist wird die dann anordnen, es sei denn, er hat starke Indizien dafür, dass ein Konsum stattgefunden hat.

Ich habe auf die Frage "Haben sie getrunken?" stets mit "nein, ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol!" geantwortet und bin noch nie getestet worden, seit ich das mache.

Marty
 
Ich weise aber nochmal ausdrücklich drauf hin, daß die BLUTPROBE

a) verweigert worden sein
und
b) ein negatives(!) Ergebnis (also KEINE Drogen, KEIN Alkohol) erbracht haben

muß. NUR DANN besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Hast du Rechtswissenschaften studiert?
Quellen dafür?

Würd mich echt interessieren ob das stimmt ...

____

Ich habe auf die Frage "Haben sie getrunken?" stets mit "nein, ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol!" geantwortet und bin noch nie getestet worden, seit ich das mache.

Marty

Kommt aber auch stark auf das Alter der Person am Steuer an.
Einem 30jährigen glauben die das schneller, als wenn man da mit 20 Jahren sitzt. ;) So ist jedenfalls meine Erfahrung.
 
Wer absolut sicher ist, dass ihm nichts nachgewiesen werden kann, der verweigert die Kontrolle. Kaum ein Polizist wird die dann anordnen, es sei denn, er hat starke Indizien dafür, dass ein Konsum stattgefunden hat.

Ich habe auf die Frage "Haben sie getrunken?" stets mit "nein, ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol!" geantwortet und bin noch nie getestet worden, seit ich das mache.

Marty

Ich wurde bisher bei jeder Polizeikontrolle, gefragt, ob ich Drogen nehme und nen Schnelltest mache, weil ich so rote Augen hätte..... nachts um 5, hundemüde aufm Rückweg von ner verrauchten Party, sieht jeder stark verdächtig aus. :roll:
 
Kommt aber auch stark auf das Alter der Person am Steuer an.
Einem 30jährigen glauben die das schneller, als wenn man da mit 20 Jahren sitzt. ;) So ist jedenfalls meine Erfahrung.

Ich war beim ersten Mal 21, als ich das gemacht habe. Ich bin damals wöchentlich nach Holland gefahren, um dort zu tanken. LPG kostete dort 0,25 Euro pro Liter, in Deutschland 1 Mark. Und ich bin einmal pro Quartal angehalten worden vom Zoll, von wegen, was ich in Holland gemacht hätte, und ich wäre ja nur 15 Minuten dort gewesen etc...

Bei den ersten Malen habe ich noch zugestimmt und die haben kontrolliert. Danach habe ich das abgelehnt und man hat mich immer fahren lassen.

Ich wurde bisher bei jeder Polizeikontrolle, gefragt, ob ich Drogen nehme und nen Schnelltest mache, weil ich so rote Augen hätte..... nachts um 5, hundemüde aufm Rückweg von ner verrauchten Party, sieht jeder stark verdächtig aus. :roll:
Und hast Du schon mal abgelehnt? Was ist passiert?

Marty
 
Nein, die Polizei bringt Dich nicht wieder zurück zu deinem Auto. Sowohl den Schlüssel abholen als auch Dein Auto abholen mußt Du auf eigene Kosten.

Muss ich voll und ganz zustimmen, ich war mal Abend´s mit freunden unterwegs so auf Deutschland entdeckungstour, ( Partys in unserer Umgebung sind langweilig ) auf jeden Fall muss meine Kofferraumbeleuchtung ausgefallen sein, was einen Streifenwagen dazu veranlasst hat mich im Regen anzuhalten.

So das erste was kam ( kein guten Abend ) sondern gleich Taschenlampe ins Gesicht und dann der rest. Wurde gefragt ob ich drogen genommen hätte ( da meine Augen rot waren ) was ich beneint habe, zum Schnelltest habe ich zugestimmt, warum nicht war Drogenfrei.

Jetzt : Dieser hat Positiv angeschlagen ( Grund später ) und somit durfte ich ins 2 KM entfernte Krankenhaus zur Blutabnahme.

Zurück durfte ich laufen zum Auto ( Schlüssel und Freunde waren im Auto ) Was ich bekommen habe war ein 24 Stündiges Fahrverbot, warum auch immer ) und ausschlag gebenb war das ich vorher nen Energiedrink getrunken habe, welcher Taurin beinhaltet und diese Taurin schlägt bei nem Schnelltest auf amphetamin an.
 
Was ich bekommen habe war ein 24 Stündiges Fahrverbot, warum auch immer ) und ausschlag gebenb war das ich vorher nen Energiedrink getrunken habe, welcher Taurin beinhaltet und diese Taurin schlägt bei nem Schnelltest auf amphetamin an.

Nicht nur auf Taurin. ;) Haben die zufällig "Drugwipe" benutzt?

Mit dem Teil hatte ich auch schon so meine Erfahrungen: Klick

wikipedia schrieb:
Die Zuverlässigkeit des Tests liegt nach Angaben des Herstellers bei etwa 95 Prozent, jedoch ist der bundesweit von der Polizei eingesetzte Drogenschnelltest Drugwipe nach Ansicht von Rechtsmedizinern untauglich. Wie eine Studie der Universität Köln berichtet, liegt die Fehlerquote des Tests im zweistelligen Bereich. "Für die Erkennung der meisten Drogen ist Drugwipe nicht geeignet", sagte Professor Herbert Käferstein dem Magazin Focus. "Die Polizei dürfte den Test nicht mehr verwenden."

Die Kölner Wissenschaftler hatten laut Focus in mehr als 330 Fällen Ergebnisse von Blutanalysen mit den entsprechenden Anzeigen des Speicheltests verglichen. Bei Cannabis traten in mehr als 20 Prozent der Analysen Abweichungen auf: In 10,6 Prozent der Fälle zeigte Drugwipe falsch-positive Ergebnisse an: Obwohl der Getestete kein Cannabis genommen hatte, schlug das Gerät an. In zehn Prozent der Fälle war es umgekehrt.

Eine Fehlerquote von fast 18 Prozent registrierten die Forscher bei Ecstasy und Amphetaminen. Bei Kokain lag Drugwipe in gut 14 Prozent der Fälle daneben. "Fast fehlerfrei funktioniert der Test nur bei Opiaten", so Käferstein von der Uni Köln.
 
Hast du Rechtswissenschaften studiert?
Quellen dafür?

Würd mich echt interessieren ob das stimmt ...
Nein, studiert hab ich BWL. Aber ich fahre seit 1981 Auto und bin selbst unzählige Male kontrolliert worden. Dazu kommen noch die Erfahrungen meiner Verwandten, Bekannten und Freunde mit der Polizei. Unter meinen Freunden sind auch Rechtsanwälte. Nach Paragraphen such ich jetzt aber nicht. Dafür gibbet goggle und dejure.