Paypal und ebay Betrug

Champ2000

Well-known member
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L
20 April 2006
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Hallo,
ich habe letztens virtuelle Ware (keine Lose ;)) bei ebay verkauft, die Zahlung relativ schnell per Paypal erhalten. Nachdem ich die Ware verschickt hatte, kam die altbekannte Mail von Paypal "Vorübergehende Einbehaltung während Untersuchung". Also Ware weg und Geld weg. Im nachhinein habe ich jetzt rausgefunden das es sowohl ein gehackter Paypal und ebay Account war.
Jetzt meine Frage, kann ich den Inhaber des ebay Accounts für den entstandenen Schaden haftbar machen?

Champ
 
kann ich den Inhaber des ebay Accounts für den entstandenen Schaden haftbar machen
Den richtigen Inhaber? Also dem dessen Account gehackt wurde? Ich vermute eher nicht, mein eBay Account wurde auch schonmal gehackt, damit wurde nichts gekauft, sondern innerhalb einer Woche Waren im Wert von circa. 35.000€ verkauft und natürlich nicht verschickt, für die Schäden die den Käufern entstanden sind musste ich damals auch nicht aufkommen da ich es ja nicht war ;) ich denke das wird hier nicht anders sein.

Gruß
Gremlin
 
Du kannst zwar versuchen ihn haftbar zu machen, aber dann stellt er einfach Strafanzeige und schon ist er aus der Sache relativ sicher raus.

Strafanzeige würde ich an deiner Stelle aber auch erstatten halt gegen unbekannt, denn wer weiß ob die Soko Ebay in Potsdam (alle Ebaybetrugsfälle werden dort zentral abgewickelt) nicht etwas rausfindet.

Ansonsten sehe ich schwarz für deine Kohle, denn Paypal und virtuelle Güter vertragen sich nicht. Einzige Chance sehe ich höchstens noch wenn es z.B. ein Gutschein war, das die Polizei/Staatsanwaltschaft darüber etwas rausfindet.

Käufer zahlt per Ebay -> Verkäufer verschickt virtuelle Ware -> Käufer stellt bei Paypal Antrag auf Nichterhalt -> Käufer gibt in der Maske ein virtuelle Ware

Dann läuft das Prüfungsverfahren und der Verkäufer wird aufgefordert einen Sendungsbeleg zu schicken (samt Paketverfolgungscode) per Fax, dieses kann der Verkäufer nicht und nach Ablauf der Frist entscheidet Paypal dann für den Käufer. Der Käufer hat dann sein Geld wieder und die Ware und der Verkäufer ist das erste mal negativ aufgefallen und geht leer aus.

^^Dieses ist keine Anleitung zum Nachmachen
 
PayPals Umbuchpolitik ist für Händler einfach das Letzte. Sicher kann man eigentlich nur gehen, indem man wartet, bis das Geld auf dem Bankkonto ist, wobei in dem Fall PayPal das Konto wohl ins Minus zieht und versucht, das Geld dafür einzutreiben...für Betrüger perfekt :roll:
 
Jetzt meine Frage, kann ich den Inhaber des ebay Accounts für den entstandenen Schaden haftbar machen?


nein kannst du nicht

er legt gegen deinen Mahnbescheid einfach Einspruch ein, weil er ja keinen Vertrag mit dir hat, und du stehst dumm da

Stell Strafantrag gegen unbekannt, vielleicht können die Ermittlungsbehörden den Täter ermitteln

und eigentlich auch deine eigene Schuld, wie oft wurde gesagt, KEINE VIRTUELLEN Waren per PP?
es steht ja auch nur in den AGB von PP drin
 
PayPals Umbuchpolitik ist für Händler einfach das Letzte. Sicher kann man eigentlich nur gehen, indem man wartet, bis das Geld auf dem Bankkonto ist, wobei in dem Fall PayPal das Konto wohl ins Minus zieht und versucht, das Geld dafür einzutreiben...für Betrüger perfekt :roll:

Naja dann wird dein Konto ins Minus gesetzt bei Paypal, wie du schon gesagt hast und somit ist es gesperrt bis es ausgeglichen ist. Wenn noch Geld drauf war, ist das schonmal weg. Wenn man Lastschrift aktiviert hat, holen sie es sich vom Bankkonto. Wenn man der Lastschrift wiederspricht, dann fordern sie einen zum Ausgleich auf und dann kommt irgendwann Post von einem Inkassounternehmen.

Danach habe ich jetzt schon über ein Jahr nix mehr von Paypal gehört.
 
Ich finde aber, daß der Inhaber des Paypal- und Ebay-Accounts eine Mitschuld hat, denn er hat seine Passwörter offenbar nicht ausreichend gesichert. Von daher wäre es nur fair, wenn er mit für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden würde, in einem vertretbaren Maß versteht sich.
 
Ich finde aber, daß der Inhaber des Paypal- und Ebay-Accounts eine Mitschuld hat, denn er hat seine Passwörter offenbar nicht ausreichend gesichert. Von daher wäre es nur fair, wenn er mit für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden würde, in einem vertretbaren Maß versteht sich.

ach?

wenn du nun deine Haustür nur zuziehst und nicht zusätzlich abschließt, dann darf ich also bei dir einsteigen?
das wäre ein gleichwertiger Vergleich!

es ist klar, dass man hier fahrlässig handelt, klar
aber ist das die Rechtfertigung, um eine Straftat zu begehen?

wenn ja, sag mir bitte, wo du wohnst :ugly:
 
Ich hab doch nicht behauptet, daß der Betrüger nicht strafbar gehandelt hat und daß er das durfte. Türlich, wenn ich meine Tür nicht abschließe und du bei mir einsteigst, dann krieg ich unter Umständen nix von der Versicherung, weil die Tür nicht abgeschlossen war.
 
siehst du

und nun stellen wir hier Vesicherung und PP mal auf eine Ebene

du bekommst nichts von der Versicherung / PP
du musst Strafantrag gegen den Einbrecher / Betrüger stellen
du musst Schadensersatz vom Betrüger fordern

erkannt??
 
Aber stell dir mal vor, ich habe in meiner Wohnung eine Playstation für jemanden aufbewahrt. Der Einbrecher hat sie mitgenommen. Jetzt wird der dem die Playstation gehört hat, mich zur Sau machen und von MIR Schadenersatz haben wollen.
 
Jetzt wird der dem die Playstation gehört hat, mich zur Sau machen und von MIR Schadenersatz haben wollen.


ist ja auch richtig
du hattes die in Treuhand von ihm, un dbist dafür verantwortlich
das kannst du hier also kaum anbringen

zumal du wiederum ja diese Schadensersatzforderung auf den Einbrecher abwälzt
nur wenn du dem nihct habhaft wirst, sitzt du alleine auf deinen Kosten
 
Also eigentlich können die Personen,denen der Account gehackt wurde nichts dafür.
Den es gibt soviele Methoden die Benutzerdaten auszulesen.
Da gibt es Keylogger,Spyware oder via SQL-injection.
Da können die Personen ihre Daten nur sogut schützen.

Und der Betrug via Ebay wird noch dramastisch ansteigen.
Denn Geld kann man schnell waschen,da ist E-Gold mit kombination von WesternUnion und Ausland eine sehr rafinierte Masche,die im mom angewannt wird.
 
Ich bitte dich, wenn die Daten per MySQL-Injection von einer Webseite geklaut werden, dann muss das Passwort für den PayPal-Account ja auch auf mindestens einer anderen Webseite verwendet werden, das ist schon fahrlässig.
Du spielst die Verantwortung der Besitzer der gehackten Accounts imho zu sehr herunter...