Nabend!
Heute hat mir mein Mieter mitgeteilt (privater Vermieter), dass die betriebliche Nebenkostenabrechnung bei mir falsch sein soll. Da ich am Anfang des Jahres 200 € zurück bekommen habe und ich nun befürchte durch die neue berichtigte Abrechnung einiges wieder hergeben zu müssen wollte ich mal fragen, inwieweit ich verspflichtet bin Geld zurückzuzahlen. Die Abrechnung habe ich schriftlich bekommen. Zu dem Zeitpunkt wusste der Vermieter, dass der Betrag so hoch ist und hat es nicht nochmal überprüft. Jetzt kommt der 9 Monate später und fordert eventuell was?
Darf er das? Kann er das?
Würde mich über eine kleine Hilfestellung freuen. Am liebsten sogar noch mit einem Verweis/Stichwort zu einem Gesetzesauszug!
danke!
Heute hat mir mein Mieter mitgeteilt (privater Vermieter), dass die betriebliche Nebenkostenabrechnung bei mir falsch sein soll. Da ich am Anfang des Jahres 200 € zurück bekommen habe und ich nun befürchte durch die neue berichtigte Abrechnung einiges wieder hergeben zu müssen wollte ich mal fragen, inwieweit ich verspflichtet bin Geld zurückzuzahlen. Die Abrechnung habe ich schriftlich bekommen. Zu dem Zeitpunkt wusste der Vermieter, dass der Betrag so hoch ist und hat es nicht nochmal überprüft. Jetzt kommt der 9 Monate später und fordert eventuell was?
Darf er das? Kann er das?
Würde mich über eine kleine Hilfestellung freuen. Am liebsten sogar noch mit einem Verweis/Stichwort zu einem Gesetzesauszug!
danke!