Mietsenkung bei Schädlingen ??

anni

★ ★ ★ ★ ★ ★
ID: 77470
L
7 Juni 2006
5.243
181
Hi,

also wie sich leider herausstellte haben wir zu Hause ein "kleines" Problem mit Ratten. Diese haben sich anscheinend in unserer Küche pudelwohl gefühlt. Schädlingsbekämpfer und Klempner waren schon da und haben ihren Senf dazu gegen usw usf.
Jedenfalls ist jetzt meine Frage wie es mit der Miete aussieht. Ich konnte ja nun gut 2 Wochen meine Küche kaum benutzen. Hab ich da Anspruch auf einen Teil Rückzahlung der Miete?
Ich will deswegen nicht extra zum Anwalt rennen, da hab ich dann noch mehr Kosten. Evtl. hat ja hier jemand Erfahrung damit.

Gruß, anni
 
Wo sind die denn hergekommen?
Mal neutral gesprochen: wo liegt die Ursache?
Manchmal liegt sie beim Mieter selber, da kann das dann auch andersrum laufen: Der Vermieter kann Schadenersatz fordern.

Wie ist dieser Mangel entstanden? Da sollte man erstmal die Schuldfrage klären
 
Schuldfrage ist eigentlich eindeutig. Kommen über ein Kanal/Schacht/Rohr welches nicht in Betrieb und nicht verschlossen ist bzw. mittlerweile verschlossen war.
 
Lass dich da mal richtig beraten. Ist der Vermieter für das Rohr zuständig? Oder die Wasserwerke/ Stadt/ Gemeinde/ oder sonstwer?

Bevor du wegen 2 Wochen eingeschränkter Nutzung der Küche (was vlt. 30-80 Euro bringt) da einen Rechtsstreit mit Gutachtern etc vom Zaun brichst, der dann vlt teuer, nerven- und zeitraubend ist, solltest du dir eine fachlich kompetente Meinung einholen
 
Beim Anwalt hast du eh immer eine kostenlose erste Rechtsberatung, wenn er korrekt ist zeigt er dir die Möglichkeiten auf und sagt dir, auf was du achten sollst bzw. was du als nächstes Vorgehen planen solltest.
 
Lass dich da mal richtig beraten. Ist der Vermieter für das Rohr zuständig? Oder die Wasserwerke/ Stadt/ Gemeinde/ oder sonstwer?
Wäre Vermietersache.
Beim Anwalt hast du eh immer eine kostenlose erste Rechtsberatung, wenn er korrekt ist zeigt er dir die Möglichkeiten auf und sagt dir, auf was du achten sollst bzw. was du als nächstes Vorgehen planen solltest.
Achso?! Gut zu wissen. Vielen Dank für den Tipp!!!
 
@ kath Ja, wenn man eine (gute) Rechtsschutzversicherung hat ;)
Wenn man so als Privatperson zu einem x-beliebigen Anwalt geht ist in der Regel nix umsonst. Die Erstberatung darf allerdings nicht teurer sein als irgendwas mit 200 Euro wenn ich das richtig im Kopf habe.
 
Hhm, Mietrechtschutz haben wir zum Mai diesen Jahres gekündigt gehabt :doh:.
 
@ kath Ja, wenn man eine (gute) Rechtsschutzversicherung hat ;)
Wenn man so als Privatperson zu einem x-beliebigen Anwalt geht ist in der Regel nix umsonst. Die Erstberatung darf allerdings nicht teurer sein als irgendwas mit 200 Euro wenn ich das richtig im Kopf habe.

Ich habe keinerlei Rechtschutz und bin direkt zum Anwalt, hab ihn gefragt und dann meinte er: Nee, Erstberatung ist kostenlos, erst wenn er aktiv wird kostet das Ganze was.
 
Ich habe keinerlei Rechtschutz und bin direkt zum Anwalt, hab ihn gefragt und dann meinte er: Nee, Erstberatung ist kostenlos, erst wenn er aktiv wird kostet das Ganze was.

Dann hast Du einen netten Anwalt gefunden. Aber die Regel oder gar vorgeschrieben ist das nicht. Also vorher Fragen. Es gibt Anwälte, denen schildert man nur den Fall, dann sagen die "lohnt sich nicht" und schreiben eine Rechnung.

Marty
 
Hmm, dann hab ich zwei sehr nette Anwälte gefunden, oder kann es sein, dass es daran liegt, dass ich beide Male bei einem Anwalt für Verkehrsrecht war und Mitglied im ADAC bin? Allerdings ohne Verkehrsrechtschutz, nur ganz normales young generation Mitglied..
 
Hmm, dann hab ich zwei sehr nette Anwälte gefunden, oder kann es sein, dass es daran liegt, dass ich beide Male bei einem Anwalt für Verkehrsrecht war und Mitglied im ADAC bin? Allerdings ohne Verkehrsrechtschutz, nur ganz normales young generation Mitglied..
Kann ich mir nicht vorstellen. Wollten die denn Deine Mitgliedsnummer haben? Eine Rechtschutz gibts beim ADAC ja auch, aber extra.
 
Nö, überhaupt nichts.
War aber eh der Meinung, dass die erste Rechtsberatung immer kostenlos ist..
So hatte mir der erste Anwalt das nämlich auch erklärt, erst wenn er aktiv wird und Briefe schreiben muss, muss ich dafür auch zahlen. Aber solange er nichts macht, muss ich auch nichts zahlen.
 
Ab dem 1.7.2006 gibt es keine feste und verbindliche Gebührenregelung mehr für die Erstberatung beim Anwalt.

Wird keine Vereinbarung geschlossen,berechnet sich die Gebühr nach dem bürgerlichen Recht. insbesondere nach § 612 BGB. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, betragen die Gebühren des RA für die außergerichtliche Erstberaztung ab dem 1.7.2006
250 Euro.
 
Hmm, dann hab ich zwei sehr nette Anwälte gefunden, oder kann es sein, dass es daran liegt, dass ich beide Male bei einem Anwalt für Verkehrsrecht war und Mitglied im ADAC bin? Allerdings ohne Verkehrsrechtschutz, nur ganz normales young generation Mitglied..


Als ADAC Mitglied hat man in der Tat Anspruch auf kostenlose Beratung.
Allerdings wird da schon nach Mitgliedsnummer gefragt und es muss mit dem Halten und Führen von Kfzs zu tun haben
 
Die musste ich bisher nie angeben, ehrlich nicht.
Beim ersten Besuch ging es bei mir um meinen Neuwagen der jetzt kommenden Montag zum 13. Mal die Werkstatt von innen sieht,

beim zweiten Besuch ging es um eine Rechtsanwaltsfirma (Adiuvo), welche einen Betrag von 815€ für irgendeinen Sachverständigen im Namen des TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt haben wollte (Unfall von 1987) und wir bei der ganzen Sache unschuldig, also Unfallgegner waren.
Hat sich aber rausgestellt, dass das ne reine Abzockfirma ist die u.a. mit ProfiWin zusammenarbeitet und auch sonst mal andere Menschen ganz gerne mit irgendwelchen Krankenhausrechnungen anschreibt.

Beim ersten Besuch hat er mir Tipps gegeben wie ich gegen FIAT vorgehen soll, wenn das nix bringt soll ich wiederkommen und bei einem Streitwert von 7500€ wären dann 500€ Anwaltskosten fällig.
Beim zweiten: Nehmen Sie es als einlagiges Klopapier.

Von daher würde ich an annis Stelle einfach versch. Anwälte für Mietrecht anrufen und da nach den Kosten für die Erstberatung fragen.
Oder alternativ der Verbraucherzentrale einen Besuch abstatten.