Gesetztechnisches Problem...

blackstripe84

einzig wahre BETTY
27 April 2006
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Hey Leute,

ich hab nen großen Bruder, der im August 27 Jahre alt geworden ist. Vor einigen Jahren hatte er ein Studium begonnen, was er aus gesundheitlichen Gründen abbrach, da er einige Prüfungen nicht schreiben konnte.
Mein Vater war so nett und half ihm, so dass er eine Möglichkeit bekam noch mal wieder einsteigen zu können.
Irgendwann erfuhren wir durch Zufall, dass er nie wieder bei dem Studium aufgetaucht ist, bis er schließlich exmatrikuliert wurde.
Inzwischen lebt er mit seiner jetzigen Freundin zusammen, mit der ein Kind hat.

Das Problem: er hat jetzt eine Ausbildung angefangen und mein Vater bekam Post, dass er seine finanzielle Lage offenlegen solle.
Ergo, es wird überprüft, ob man ihn aufs Neue schröpfen könne. :-?
Mein Vater ist pappesatt, da sich mein Bruder nicht meldet, keinen Kontakt will, mein Vater sein Enkelkind nicht zu sehen bekommt und schon zig tausende von DM und Euro in ihn reingepumpt hat. :roll:

Meine Frage:
Ist es nicht so, dass man bei Beendigung des 27. Lebensjahres keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung der Eltern hat?
Wenns ginge, dann schickt mir bitte Links oder direkt Paragraphen, die es unterstützen, das mein Vater nicht zahlen muss.

Ich danke Euch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell ist es so.

Nur, wenn er erst im August 27 geworden ist, dann kann es sich locker um "Ansprüche" aus der Zeit davor handeln.

gruss kelle!
 
Nur, wenn er erst im August 27 geworden ist, dann kann es sich locker um "Ansprüche" aus der Zeit davor handeln.

Mmh... also er ist am 9. August 27 geworden.
Ich muss gestehen, dass ich nicht weiß, wann die Ausbildung begonnen hat - sofern das überhaupt wichtig ist.

@mLte:
natürlich will er nicht mehr zahlen... Das würde glaub ich keiner wollen, nachdem er mehr als 20.000€ in ein Fass ohne Boden geschmissen hat :(
Ja.. er will wohl nen Anwalt befragen, aber ich dachte, dass hier womöglich jemand Ahnung hat, was die Paragraphen und dergleichen anbelangt...
 
wenn dein vater 20k euro an deinen bruder schickt, kann er auch nen anwalt bezahlen, oder?

Er hat ihm das nicht einfach mal so geschickt! :roll:
Das ging über Jahre!
Außerdem hat sich in dieser Zeit einiges geändert und es ist eben nicht so einfach mal eben einen Anwalt für einen Rat zu bezahlen :-?
 
yo.. kann ich auch verstehen.. naya.. aber würde halt immer professionelle Hilfe holen und nicht hier im Forum auf zweitklassige Antworten hoffen.

wünsch dir und deiner Familie auf jeden Fall viel Glück!
 
Ja, irgendwie logisch - aber hier kostet es mich/uns nichts ;)

Dir ist schon bewusst, dass Rechtsberatung grundsätzlich Anwälten, Steuerberatern und Notaren vorbehalten ist und wir uns u.U. strafbar machen würden, wenn wir Dich rechtlich beraten... https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Die entsprechenden Paragraphen könnte man zur Not ja noch ergoogeln, aber das nötige Hintergrundwissen hat im Grunde nur ein Fachanwalt. Ich denke, um anwaltlichen Rat wird Dein Vater nicht herumkommen.

VG, Andy
 
Ich habe keinen fachlichen, mit Hintergrundwissen versehenen Rat erwartet. Meine Hoffnung bestand darin, dass es hier womöglich User gäbe, die mit solchen Dingen bereits Erfahrungen gemacht haben.
Nicht mehr und nicht weniger.
 
poah mein gott....wenn ihr seine frage nicht beantworten könnt haltet die klappe und lasst den platz hier für leute dies können.

er will doch nur wissen obs eindeutige gesetze für so einen fall gibt...paragraphen die man selbst einsehen kann ohne gleich einen anwalt zu befragen...wie zb dass man ab 25 nimmer bei den eltern mit versichert is.punkt.aus
für manche sachen gibts auch in deutschland klare regelungen, man solls nicht meinen :roll: und möglicherweise ist das hier ja auch der fall.

edit: sorry hab nen kerl aus dir gemacht im elan *g*
 
edit: sorry hab nen kerl aus dir gemacht im elan *g*

Wollte mich schon wundern, aber macht nix.
Immerhin hast du geschrieben, was ich gedacht hatte - danke!

@synthpower:
Ich habe bereits im SGB III nachgesehen, das Problem ist nur, dass da nichts bezüglich des Alters steht. Bzw. wie lange Eltern für ihre Kinder zahlen müssen.
 
@synthpower:
Ich habe bereits im SGB III nachgesehen, das Problem ist nur, dass da nichts bezüglich des Alters steht. Bzw. wie lange Eltern für ihre Kinder zahlen müssen.

Ein ähnliches Problem hatte ich auch mal... da war es nur umgekehrt - ich sollte für meine Mutter zahlen (aber nicht an meine Mutter, sondern an den Staat). War von der Behörde aber eher so eine Art Einschüchterungsversuch, denn das SGB ist ja wirklich ein Pamphlet und welcher juristischer Laie kann den Inhalt juristisch einwandfrei interpretieren? Ich bin deshalb zum Anwalt und damit war die Sache für mich erledigt. Im Grunde kann man wohl altersunabhängig für seine direkte Verwandschaft zur Kasse gebeten werden. Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.

Viel Erfolg!

VG, Andy
 
Hallo

Also, ich wüde grundsätzlich auch mal sagen, daß der Anwalt der sichere Weg ist.
Sofern Dein Vater nur ein geringes Einkommen hat, kann er sich beim Amtsgericht eine Kostenbefreiung holen.

Wie das genau geht, sagt Dir eigentlich auch jeder Anwalt per Telefon.

Dabei würde ich aber auf jeden Fall einen "Fachanwalt" (Familien-/Unterhaltsrecht), bzw Sozialrecht nehmen.

Gruß
Stefan