Richtig, einen Vertrag in dem folgendes steht:Ich weiß nicht, ob dein Vergleich so passt, schließlich haben beide Parteien einen Vertrag abgeschlossen, nicht wie in deinem Pizzaria-Beispiel.
1. Der Kunde darf Fahrstunden buchen.
2. DIe Fahrstunden kosten 26 Euro.
3. Dieser Preis ist ein Jahr gültig, danach können die Preise angehoben werden.
4. Es gelten die AGB, die vermutlich aussagen, dass die aktuellen Preise einer Preisliste zu entnehmen sind.
Gegen welchen Vertragspunkt hat die Fahrschule verstossen?
Es gibt kein passendes Gesetz, wo das drinsteht. Es gibt eine Preisangabeverodnung, die aussagt, dass es z.B. eine Preisliste geben muss. Für manche Geschäfte gilt, dass jede Ware auszuzeichnen ist. Das wird für eine Fahrschule nicht gelten.Mich würde jetzt tatsächlich mal die rechtliche Lage interessieren!
Und ein Gesetz, dass einen Anbieter verpflichtet, einem Kunden, der telefonisch bestellt, Preise mitzuteilen, gibt es nicht.
Marty