Disko, Urkundenfälschung

qwasyxedc

Active member
8 Mai 2006
37
15
Hallo, ich habe hier eine Frage. Ich(16) wollte (mit zwei Freunden beide 15) am Wochenende eine Disko besuchen gehen. Die Beiden hatten 2 Ausweise auf denen beide um ein Jahr älter sind. Der eine hatte eine Mopedausweiskopie (schlechteste Qualität) mit SEINEM Foto und falschen Daten und der andere seinen Schülerausweis wo alle Daten stimmten, nur eben die 1994 durch eine 1993 ersetzt wurde.
Beide Fälschungen waren qualitativ sehr schlecht. Ich hatte einen ECHTEN Ausweis aber darum geht es nicht. Der Türsteher fragte die beiden 2-mal ob der Ausweis echt wäre, beim 2. Mal sagten beide "ja". Die Türsteher steckten die Ausweise ein und meinten sie melden es der Polizei.
Meine Einschätzung sagt mir dass es sich hierbei um einen Bluff handelt, jedoch bin ich mir nicht sicher und wollte fragen wie wahrscheinlich es ist das eine Anzeige auf sie zukommt und in welchem Maße. Meine bisherigen Recherchen vor 1-2 Jahren ergaben ja dass bei solchen "Kinkerlitzchen" in so einer großen Diskothek solchen Taten nicht nachgegangen wird. Meine subjektive Einschätzung ist dass, ich denke dass sie nicht einmal die Zeit hätten. Selbst wenn eine Anzeige kommen würde würde dies nach meiner Einschätzung nur eine Verwarnung bedeuten da beide noch nie aufgefallen sind. Was glaubt ihr? Die beiden gaben zu die Ausweise gefälscht zu haben, die Türsteher haben einmal den Namen und einmal das Foto. Was kommt auf die Beiden zu? Ein Hausverbot, eine Anzeige oder gar nichts?

Möchte es gerne wissen da es sehr gute Freunde sind und ich mich informieren wollte ob ich ihnen keinen Blödsinn erzählt habe. Sie waren sehr aufgebracht und ich wollte sie beruhigen.

mfg
qwasyxedc

PS: Ich entschuldige mich für meine Rechtschreibfehler welche um halb 4 entstand. Ich hoffe man kann es nun lesen und auch die die mir negative Bewertungen gaben sind nun zufrieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine klassische Urkundenfälschung nach §267 StGB war das. Wenn ihr aber zwischen 14 und 17 Jahre alt seit kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Was es da für Sanktionen gibt kannst du ja mal nachlesen.

Sollte der Türsteher das ernst gemeint haben, habt ihr halt Pech. Wer Mist baut muss ihn auch ausbaden. Und bevor du weiter fragst: Wir können leider auch nicht einschätzen wie der Türsteher die Sache wertet.
 
Ist fraglich ob da etwas kommen wird und wie die Türsteher dazu kommen, die Ausweise einfach einzubehalten. Normalerweise hätten sie direkt die Polizei rufen müssen. Den Einzug der Dokumente würd ich als Laie ja schon fast als Diebstahl bezeichnen. :roll:
 
Ist fraglich ob da etwas kommen wird und wie die Türsteher dazu kommen, die Ausweise einfach einzubehalten. Normalerweise hätten sie direkt die Polizei rufen müssen. Den Einzug der Dokumente würd ich als Laie ja schon fast als Diebstahl bezeichnen. :roll:
Also so wird das bei uns hier in den Discos und Clubs auch gemacht, bei allen unter 18 werden die Ausweise einkassiert und wer nach 24 Uhr rauskommt kriegt Ärger. Irgendwo ja auch sinnvoll, weil die Betreiber bekommen ziemlich Probleme falls die Polizei dann noch Minderjährige findet.

€: Oder meintest du das jetzt darauf bezogen, dass die die Ausweise behalten ham weil sie glauben das es Fälschungen sind, anstatt die Polizei zu verständigen? Das war natürlich falsch, da muss die Polizei verständigt werden.
 
[...]Der eine hatte eine Mopedausweiskopie (schlechteste qualität) mit SEINEM Foto und falschen Daten und der andere seinen Schülerausweis [...]

Welche Disko erlaubt denn so einen Mist?
Das ist natürlich eigene Dummheit (sorry für den Ausdruck, ist aber so!) , da diese Dokumente nicht in einer Diskothek ab 16 angenommen werden dürfen.
Disko´s besucht man mit 16 - und ab 16 unterliegt man der gesetzlichen Ausweispflicht (=Personalausweis)....
 
€: Oder meintest du das jetzt darauf bezogen, dass die die Ausweise behalten ham weil sie glauben das es Fälschungen sind, anstatt die Polizei zu verständigen? Das war natürlich falsch, da muss die Polizei verständigt werden.
Genau das meine ich. Die andere Variante ist ja normal, bzw. gang und gäbe. Wobei ich noch nie verstanden habe, was passiert wenn man den Personalausweis nicht um 0 Uhr abholt. Schließlich muss der Veranstalter ja dafür sorgen, das um 0 Uhr kein Jugendlicher mehr in seiner Zappelbude rumflitzt. Als ich 16 war, gabs das noch nicht mit dem Perso abgeben.
Disko´s besucht man mit 16 - und ab 16 unterliegt man der gesetzlichen Ausweispflicht (=Personalausweis)....
Die garnichts mit der Situation zu tun hat. ;)
 
Wobei ich noch nie verstanden habe, was passiert wenn man den Personalausweis nicht um 0 Uhr abholt.

Kommt auf die Discothek an.
Normalerweise passiert erstmal nix.
Wenn der 16 Jährige dann aber um 01:00 Uhr rauskommt gibts mecker vom Türsteher oder aber er kriegt Hausverbot ...
Oder aber die Polizei wird gerufen, dass hab ich auch schon mitbekommen.
 
Ein ehemaliger Klassenkamerad hat sich auf seinem Mopedausweis mit dem Bleistift auch im ein Jahr älter gemacht. Das gab einen ordentlichen Anpfiff und die Eltern durften auf dem Revier erscheinen. Ob's noch strafrechtliche Konsequenzen hatte, weiß ich nicht, aber wenn man schon so klug ist, seinen Ausweis zu fälschen, sollte man sich nicht mit schlechten Kopien erwischen lassen. :roll:

Wieviele Rechtschreibfehler sind im 1. Post? Ich finde keinen.
Ich habe nicht nachgezählt, aber es lassen sich tatsächlich einige Rechtschreib- und Grammatikfehler finden. :ugly: *scnr*
 
Wobei ich noch nie verstanden habe, was passiert wenn man den Personalausweis nicht um 0 Uhr abholt. Schließlich muss der Veranstalter ja dafür sorgen, das um 0 Uhr kein Jugendlicher mehr in seiner Zappelbude rumflitzt.

Ich habe schon erlebt, dass so ab 0:15 ein Security-Mensch mit nem Stapel Persos und ner Maglite durch die Menge geturnt ist. War für die Betroffenen dann nicht so angenehm...
 
Wobei ich noch nie verstanden habe, was passiert wenn man den Personalausweis nicht um 0 Uhr abholt. Schließlich muss der Veranstalter ja dafür sorgen, das um 0 Uhr kein Jugendlicher mehr in seiner Zappelbude rumflitzt.

Bei uns wurden die Bilder von denen auf Großleinwänden gezeigt. Das war mehr als peinlich für die betroffenen.
Inzwischen ist die nur noch ab 18.
 
Wir sind da bspw. konsequent und bringen die Ausweise tatsächlich zur Polizei und erstatten anzeige wegen Urkundenfälschung.
Wieso ?
Ganz einfach:

Ihr macht euch zu nem 18 jährigen, seit jedoch erst 17.

Bei euch greift also das Jugendschutzgesetzt. Wenn nun eine Kontrolle seitens der Behörden erfolgt (meist sind das Zivilcops) ist der Discobetreiber dran und kann mitunter sogar seine Lizenz verlieren.

Oder aber ihr sauft euch den Arsch zu, fangt ne Schlägerei an, stürzt wegen mir beim Gang auf die Toilette unglücklich, lauft in die Faust eines Türstehers, baut auf dem nach Hause weg nen Unfall => halt alles Sachen wo die Cops hinzu gezogen werden müssen. Die stellen fest => der is stramm wie nen Amtmann => Discobetreiber hat nen Mittelschweres Problem.

Ich verstehe das gerade Jugendliche gerne feiern gehen möchten am WE oder in den Ferien, jedoch hängen die Securitymitarbeiter an ihren Jobs und der Discoinhaber meistens auch an seiner Disco.
 
Bei uns wurden die Bilder von denen auf Großleinwänden gezeigt. Das war mehr als peinlich für die betroffenen.
Inzwischen ist die nur noch ab 18.
Das hat aber mal style. :LOL:

Wir sind da bspw. konsequent und bringen die Ausweise tatsächlich zur Polizei und erstatten anzeige wegen Urkundenfälschung.
Aber mit welchem Recht behaltet ihr die Ausweise? Ich meine wenn ihr die behaltet und die Polizei anruft, dass die umgehend die Ausweise sicherstellen - dann ist das ok.
Aber ihr als normaler Bürger habt doch nicht das Recht einen Ausweis von Bürger XY einzubehalten, wenn der Besitzer ihn wiederhaben will?! :think:
 
Da
Aber ihr als normaler Bürger habt doch nicht das Recht einen Ausweis von Bürger XY einzubehalten, wenn der Besitzer ihn wiederhaben will?! :think:

Da berufe ich mich auf den § 127 der StPO, der ganz klar regelt:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

Sprich:
Ich kann die Identität nicht feststellen (weil offensichtlich gefälschte Ausweispapiere), Dokument wird einbehalten, Polizei gerufen, Person vorläufig festgenommen wenn Fluchtgefahr.

Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
 
Passieren wird trotzdem nichts. Selbst bei einer Anzeige wird es evtl. eine Vorlage vom Kommissariat geben, da geht man hin, der Polizist macht "Du, Du ,Du, mach das nie wieder!" und dann geht man wieder, solange man da nett und freundlich bleibt.

Das geht die ersten drei oder viermal so, erst danach gibt es etwas Wilderes zu befürchten.

Manche Jugendliche dürfen Akten mit bis zu 50 Straftaten sammeln, ehe ein Richter die mal überhaupt sieht.

Marty
 
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 267 StGB ;)
 
Ich lese in §127 StPO aber nichts von jedermann darf Ausweisdokumente einbehalten und erst einige Zeit später zur Polizei geben. :think: