Hallo zusammen
Meine Süße hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft Ende des nächsten Monats aus. Ihr Arbeitgeber hat sich bisher nicht ausgelassen, bezüglich einer Verlängerung des Vertrages.
Nun war meiner Süßen das zu windig und hat sich neue Arbeit gesucht. Leider ist es aber so, dass sie einen Monat kein Geld bekommt, weil sie erst am 01.7 anfangen kann.
Heute waren wir zusammen bei Arbeitsamt (oder wie die sich gerade nennen). Die berufen sich auf SGBIII §37 und wollen ihr nun eine ein wöchige Sperre auferlegen, weil sie sich nicht frühzeitig arbeitslos gemeldet hat.
Jetzt hab ich mir den § mal angeschaut und da steht:
Da steht also nix davon das man sich SPÄTESTENS 3 Monat vorher zu melden hat.
Wie seht ihr die Sache? habt ihr in da schon Erfahrungen gesammelt?
Meine Süße hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft Ende des nächsten Monats aus. Ihr Arbeitgeber hat sich bisher nicht ausgelassen, bezüglich einer Verlängerung des Vertrages.
Nun war meiner Süßen das zu windig und hat sich neue Arbeit gesucht. Leider ist es aber so, dass sie einen Monat kein Geld bekommt, weil sie erst am 01.7 anfangen kann.
Heute waren wir zusammen bei Arbeitsamt (oder wie die sich gerade nennen). Die berufen sich auf SGBIII §37 und wollen ihr nun eine ein wöchige Sperre auferlegen, weil sie sich nicht frühzeitig arbeitslos gemeldet hat.
Jetzt hab ich mir den § mal angeschaut und da steht:
.Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen.
Da steht also nix davon das man sich SPÄTESTENS 3 Monat vorher zu melden hat.
Wie seht ihr die Sache? habt ihr in da schon Erfahrungen gesammelt?