Betreiber von Midway1942-mails.de entzieht Widerrufsrecht nach AGB-Änderung

spandauer3

Well-known member
ID: 219507
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21 Juli 2006
10.205
433
Ich bin Mitglied bei midway1942-mails.de und habe wie die anderen User den NL bekommen , wo die AGB-Änderungen angekündigt wurden.

Leider wird hier nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen, eher wird hingewiesen,dass wenn jemand mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, er/sie den Account löschen muss.

Ich nenn es mal eiskalte Unterschlagung des bereits angesammelten Guthabens des einzelnen Users,wenn dieser so verfährt,wie er es fordert.

Den neuen AGB hab ich widersprochen und auf Auszahlung meines bestehendem Guthaben gedrängt.

Die Antwort des Betreibers ist echt super.

Laut AGB brauch er mich nicht auszahlen,da ich die AZ Grenze nicht erreicht habe.

Na ja, nun hab ich ihm die passende Antwort gegeben, gleichzeitig habe ich gerade seine Seite der Wettbewerbszentrale gemeldet.

Denke,dass wird teuer werden für ihn.

Kenn ja nun so ein paar Abmahngebühren,die die WBZ verhängt bei gewissen Verstössen und dabei dreht es sich nicht nur um seine AGB, sondern um ein zwei weitere Dinge.

Hat denn sonst noch jemand von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und wenn ja, was habt ihr als Antwort erhalten?
 
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Kommt ja immer drauf an, was geändert wurde. Nicht bei jeder AGB-Änderung hat man automatisch ein Widerrufsrecht.
 
Gebe ich dir Recht,allerdings lautet die Aussage des Webbys zu meinem Widerruf folgendermaßen:

Ihre Kündigung ist zur Kenntniss genommen.

Da sie die AZ nicht erreicht haben, gibt es auch keine Auszahlungen,
wenn sie sich schon auf meine AGB´s berufen dann auch richtig lesen.

Er hat dem zugestimmt, aber geht tatsächlich davon aus,dass AGB über Gesetze stehen,was sehr genial ist.

Weiß zwar nicht, wieso dann der Account gesperrt wird und nicht gelöscht wird,aber das kann er dann evtl ab morgen dem Landesdatenschutzbeauftragten seiner Region erklären,warum meine Daten in der DB bleiben sollten,wenn die Mitgliedschaft nicht mehr existent ist .

Die AGB sind im Großteil völlig nichtig, da nirgends auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ebenso ist er der Meinung sämtliches Guthaben unter der AZ Grenze einbehalten zu dürfen.

Diese Aussage ist auch sehr schön:

Wenn sie nicht umgehend ihren Tread über unseren Mailer entfernen,
sehe ich mich gezwungen gegen Sie Klage wegen Verdacht auf Rufschädigung
einzuleiten.

Geht um den Thread bei uns im Forum,der ein wenig anders gestartet wurde vor paar Tagen.

Hab ihm erklärt, er könne mich ruhig anzeigen kann , Thread wird ohne richterlichen Beschluss bei uns nicht entfernt.

So neuester Stand:

Account wurde nun gelöscht, die angedrohte Mitteilung an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten hat wohl gefruchtet, fehlt nur noch die Kohle auf meinem Konto.
 
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