spandauer3
Well-known member
- 21 Juli 2006
- 10.205
- 433
Ich bin Mitglied bei midway1942-mails.de und habe wie die anderen User den NL bekommen , wo die AGB-Änderungen angekündigt wurden.
Leider wird hier nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen, eher wird hingewiesen,dass wenn jemand mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, er/sie den Account löschen muss.
Ich nenn es mal eiskalte Unterschlagung des bereits angesammelten Guthabens des einzelnen Users,wenn dieser so verfährt,wie er es fordert.
Den neuen AGB hab ich widersprochen und auf Auszahlung meines bestehendem Guthaben gedrängt.
Die Antwort des Betreibers ist echt super.
Laut AGB brauch er mich nicht auszahlen,da ich die AZ Grenze nicht erreicht habe.
Na ja, nun hab ich ihm die passende Antwort gegeben, gleichzeitig habe ich gerade seine Seite der Wettbewerbszentrale gemeldet.
Denke,dass wird teuer werden für ihn.
Kenn ja nun so ein paar Abmahngebühren,die die WBZ verhängt bei gewissen Verstössen und dabei dreht es sich nicht nur um seine AGB, sondern um ein zwei weitere Dinge.
Hat denn sonst noch jemand von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und wenn ja, was habt ihr als Antwort erhalten?
Leider wird hier nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen, eher wird hingewiesen,dass wenn jemand mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, er/sie den Account löschen muss.
Ich nenn es mal eiskalte Unterschlagung des bereits angesammelten Guthabens des einzelnen Users,wenn dieser so verfährt,wie er es fordert.
Den neuen AGB hab ich widersprochen und auf Auszahlung meines bestehendem Guthaben gedrängt.
Die Antwort des Betreibers ist echt super.
Laut AGB brauch er mich nicht auszahlen,da ich die AZ Grenze nicht erreicht habe.
Na ja, nun hab ich ihm die passende Antwort gegeben, gleichzeitig habe ich gerade seine Seite der Wettbewerbszentrale gemeldet.
Denke,dass wird teuer werden für ihn.
Kenn ja nun so ein paar Abmahngebühren,die die WBZ verhängt bei gewissen Verstössen und dabei dreht es sich nicht nur um seine AGB, sondern um ein zwei weitere Dinge.
Hat denn sonst noch jemand von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und wenn ja, was habt ihr als Antwort erhalten?
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