Wohberechtigungsschein bis 65m²?

winstown

Well-known member
ID: 212997
L
25 April 2006
758
25
Moin.

Meine Freundin und ich sind nun schon ziemlich lange auf der Wohnungssuche, dabei hatten wir eine Maklerin, welche uns eine 3Zimmer Wohnung mit 64m² angeboten hat und meinte mit unserem Wohnberechtigungsschein wäre das kein Problem, obwohl dieser nur bis 60m² gilt.
Nun hatten wir eine 2 1/2 Zimmer Wohnung mit 63m², wo ebenfalls ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, jedoch meinte die Maklerin unser Wbs reiche dafür nicht aus, weil dieser eben nur bis 60m² geht.
Nach der Frage bei der Stadt wurde dies bestätigt.
Im Internet habe ich aber viele Foren und Seiten gefunden, wo eben steht, dass 65m² zugelassen sind bzw. 60m² und eine geringe Abweichung von 5m².

Kennt sich da einer etwas besser aus und weiß was nun richtig ist?
Danke im voraus!

winstown
 
Wieso fragst Du hier und nicht beim Amt das euch den Schein verpaßt hat? Die werden Dir schon sagen wie kulant sie sind!
 
Verstehe zwar nicht, warum ein kompletter Beitrag entfernt wird, wenn ein kleiner Kommentar angehängt wird aber ich denke einen Teil der supertollen Klamm-Community werde ich sowieso nie verstehen können ;-)

Darum nochmal für alle die nicht richtig lesen können:

Nach der Frage bei der Stadt wurde dies bestätigt.

Die Frage ist nun nur noch, woran das liegt und wer dies entscheidet, denn Fakt ist, dass Wohnungen mit geringfügigen überschreitungen bis 65m² auch an Leute mit einem Wbs mit bis zu 60m² vergeben werden.

Kann ich mir das nun vorstellen wie beim Tüv, wo bei manchen was geduldet wird und bei anderen nicht, oder gibt es da bestimmte Gesetze, welche eine Überschreitung erlauben? (Behindertenfälle ausgeschlossen)
Komisch fände ich es dann nur, dass der vom Amt meinte, dass es die 60m² Grenze nicht überschreiten darf.
Etwas paradox wie ich finde...

Gruß
 
Die Frage ist nun nur noch, woran das liegt und wer dies entscheidet, denn Fakt ist, dass Wohnungen mit geringfügigen überschreitungen bis 65m² auch an Leute mit einem Wbs mit bis zu 60m² vergeben werden.
Das wird ein Ermessensspielraum des Sachbearbeiters sein, auf den Du keinen Rechtsanspruch hast, würde ich vermuten.

Marty
 
Das wird ein Ermessensspielraum des Sachbearbeiters sein, auf den Du keinen Rechtsanspruch hast, würde ich vermuten.

Marty

Dann kann es aber doch nicht sein, dass bei einer anderen Wohnung die Maklerin behauptet, dass der Wbs auf jeden Fall ausreiche, oder?

Wie gesagt, etwas paradox ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kann es aber doch nicht sein, dass bei einer anderen Wohnung die Macklerin behauptet, dass der Wbs auf jeden Fall ausreiche, oder?

Die Maklerin ist ja auch legislative, judikative und exekutive, richtig?

Wenn dir irgendein Obdachloser auf der Straße entgegenwirft, dass du ein dummer Versager bist - bist du es dann oder ist der Typ nur ein bisschen durch?
 
Die Maklerin ist ja auch legislative, judikative und exekutive, richtig?

Wenn dir irgendein Obdachloser auf der Straße entgegenwirft, dass du ein dummer Versager bist - bist du es dann oder ist der Typ nur ein bisschen durch?

Die Maklerin, ja... Aber wie ich schon erwähnt habe, habe ich auch etliche Foren und Internetseiten gefunden, wo eben steht, dass eine geringe Abweichung bis 5m² zugelassen ist...
Kann es sein, dass die beim Amt/Vermietungsgesellschaften sowas nach Lust und Laune entscheiden?

Es kann doch nicht sein, dass es bei manchen erlaubt ist und bei anderen nicht, oder?
 
Die Maklerin, ja... Aber wie ich schon erwähnt habe, habe ich auch etliche Foren und Internetseiten gefunden, wo eben steht, dass eine geringe Abweichung bis 5m² zugelassen ist...
Das Internet ist natürlich auch die richtige Quelle für solche Dinge ...

Kann es sein, dass die beim Amt/Vermietungsgesellschaften sowas nach Lust und Laune entscheiden?

Es kann doch nicht sein, dass es bei manchen erlaubt ist und bei anderen nicht, oder?
du hättest ja wenigstens mal die Antworten lesen können, die man dir in deinem Thread gibt, speziell die von Marty :roll:
 
Habe ich gemacht, deshalb auch die Antwort...
Wenn das ein Ermessensspielraum des Sachbearbeiters wäre, dann könnte die Maklerin nicht im voraus entscheiden und behaupten, dass es ginge, oder sehe ich das falsch? :roll:

Habe nun eine Bekannte gefragt, welche gerade eine Ausbildung in einem Vermietungsbüro macht und sie meint, sie sehen das auch nicht so eng und akzeptieren eben bis 65m² aber warum und wie usw. konnte sie mir auch nichts weiter zu sagen.

Gruß
 
Naja sie hat uns die Wohnung zugesagt und bereits die Reservierungspapiere mitgegeben. Letztendlich haben wir uns aber gegen die Wohnung entschieden, weil die Entfernung nicht stimmte.

Natürlich hätten sie uns die Wohnung noch absagen können, aber ich halte das eher für unwahrscheinlich.