Urteil: BGH stärkt Mieterrechte beim Verkauf der Wohnung

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 21.01.2015 um 16:57:00 Uhr veröffentlicht:
Urteil: BGH stärkt Mieterrechte beim Verkauf der Wohnung
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Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadensersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 51/14). Die Richter gaben damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht, die Schadensersatz von knapp 80.000 Euro verlangte.

Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, sie zu erwerben. Mieter haben bei Verkauf ihrer Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht.


Mieter sollen durch das Vorkaufsrecht ihre Wohnung zu einem marktüblichen Preis erwerben können und nicht von Drittkäufern verdrängt werden, so die Richter beim BGH.
 
Frage mich gerade was da für ein Schaden entstanden ist und wie dieser berechnet wird!?

Außerdem hat man in D doch das recht zu verkaufen an wen man will. Ich muss doch nicht mal den Höchstbieter nehmen. Was wenn ich es an einen Bruder, Onkel, Cousin verkaufen will!?
 
Frage mich gerade was da für ein Schaden entstanden ist und wie dieser berechnet wird!?

Außerdem hat man in D doch das recht zu verkaufen an wen man will.

Was wenn ich es an einen Bruder, Onkel, Cousin verkaufen will!?

Schaden endsteht z.B. durch Umzugskosten und höherer Miete.

NEIN, Du darfst in D-Land NICHT verkaufen an wen Du willst, zumindestens nicht bei Wohnungen.

was Bruder, Onkel oder Cousin betrifft:

§ 577
Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft.
 
Und wenn die Wohnung so bleibt?
Dann?

Aber gut zu wissen.

Frage mich aber wie da 80.000 zustande kommen sollen.