Mietvertrag per Email

Kocker

Member
5 September 2010
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Hallo,

Ein Freund von mir steckt in folgender Situation.

Er hat ein Mietvertrag per mail bekommen diesen ausgefüllt und unterschrieben gescannt und zurückgeschickt.Der Vermieter wollte den vertrag unterschrieben nochmal zurückschicken , hat er aber nicht gemacht er meinte sein scanner macht probleme.Darauf hin meint der vermieter er bringe den unterschriebenen vertrag mit zur schlüsselübergabe und er solle die 1.miete + Kaution mitbringen.

Mein Freund ist sich nun unsicher ob das alles vllt nur betrug ist.

Was meint ihr? Kann da was schiefgehen?
Oder sind seine sorgen unbegründet?

Lg
 
Sag dem Vermieter , das er das Geld nur auf ein deutsches Konto überweisen kann.

Sollte er sich nicht drauf einlassen ,
lass Dir sein Ausweis zeigen und notiere die Daten.
Und nimm einen unabhängigen Zeugen mit.

Aber Bar würde ich das Geld nicht übergeben.
 
Erst den Mietvertrag aushändigen lassen, dann Geld abgeben.
Oder ne Einzugsermächtigung für den Betrag mitbringen.

gruss kelle!
 
ich würde niemals mit soviel bargeld rumlaufen
aber selbst wenn er es macht eine qittung geben lassen
macht eigendlich jeder vermieter von sich aus
aber ich würde es ehr überweisen wenn der Vertrag hand und fuß hat
 
ich habe schon 2-mal bei Umzügen die erste Miete + Kaution in bar bezahlt (gegen Quittung natürlich) und damit gab es nie Probleme...
 
Mietkaution

Mach doch einfach ein Kautionskonto bei Deiner Bank auf, und trage dann Deinen Vermieter als zweiten Verfügungsberechtigten ein. Somit hast Du dire Kontrolle was mit Deiner Kaution während der Mietvertragsdauer passiert. Einige Banken zahlen auch Zinsen für Kautionskonten. :D

Herzliche Grüße
JROil
 
Mach doch einfach ein Kautionskonto bei Deiner Bank auf, und trage dann Deinen Vermieter als zweiten Verfügungsberechtigten ein.
Das würde ich als Vermieter nicht akzeptieren. Die Kaution dient als Sicherheit, solange der Mieter Zugriff auf diese Sicherheit hat, ist sie keine.

Marty
 
Da hat Marty recht. Kein Vermieter wird sich auf soetwas einlassen.

Und der Vermieter hat sowieso die Verpflichtung die Mietkaution auf ein verzinstes Konto anzulegen und die angefallenen Zinsen beim Auszug an den Mieter auszuzahlen.
 
Sicher dich einfach am besten ab in dem du wie die anderen es auch schon gesagt haben zuerst den Vertrag hast und dann die Kaution. Übrigens habe ich mal eine Frage zur Kaution und den Zinsen. Gilt das auch für die Kaution eines WG Zimmers ?
 
@Luna30: was meinst du?

Ob man Kaution zahlt oder Zinsen dafür bekommt?
Bei mir war beides der Fall, da jeder Mieter in der WG nen eigenen Mietvertrag hatte.
 
Gilt das auch für die Kaution eines WG Zimmers ?

Meines Erachtens nach verhält sich dies wie bei einer normalen Mietwohnung auch. Solange du einen eigenen Mietvertrag hast, muss die Kaution, welche du beim Einzug beim Mieter als Sicherheit hinterlegt hast, Zinsbringend angelegt werden.