Zwangsmast von Enten und Gänsen für Stopfleber
Hallo Tierfreundinnen und Tierfreunde,
die Zwangsmast von Enten und Gänsen für Stopfleber – auch Foie gras genannt – ist nachweislich eine der qualvollsten Praktiken der Tierindustrie.
Und deswegen ist sie grundsätzlich auch seit 1999 in der Europäischen Union verboten. Trotzdem werden immer noch mehr als 90 Prozent der Stopfleber weltweit in der EU „hergestellt“.
Wie kann das sein?
Es gibt eine Ausnahmeregelung: In den Ländern, in denen die Zwangsmast zum Zeitpunkt der Verbotseinführung bereits eine lange Tradition hatte, darf sie weiterhin praktiziert werden, solange das nationale Recht es erlaubt. Das trifft für fünf Länder in der EU zu: Frankreich, Ungarn, Bulgarien, Spanien und Belgien (dort ist es nur noch in der Region Wallonien erlaubt und ein Auslaufen der Praxis bis spätestens 2027 geplant).
Frankreich macht mit Abstand weltweit den größten Teil der Stopfleberproduktion und auch des Konsums aus. Etwa 30 bis 37 Millionen Enten und Gänse leiden und sterben jährlich in der französischen Zwangsmast.
In der französischen Gesetzgebung heißt es: „Foie gras ist Teil des geschützten kulturellen und gastronomischen Erbes Frankreichs.“ Hier wird also Tradition statt Tiere geschützt. Und trotz EU-Verbot ist das durch die Ausnahmeregelung auch noch ganz legal.
Wir fordern, die Zwangsmast für Stopfleber in der gesamten EU ohne Ausnahmen zu verbieten!
Setze auch du dich für Millionen Enten und Gänse ein – unterschreibe jetzt unsere Petition: https://animalequality.de/kampagne/ende-der-zwangsmast/
Vielen Dank!
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Hier erfährst du außerdem noch mehr zu den rechtlichen Hintergründen zur Zwangsmast in der EU. |
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Für die Tiere
Animal Equality Germany e.V. Pappelallee 78/79 10437 Berlin Telefon: (+49) - (0)30 233294580 Email: [email protected] |