Schritt 1: Vorbereitungen und Festlegungen
Der erste Schritt ist das Einrichten einer zentralen Datenbank mit CO2-Zertifikaten für jeden Bürger und jedes Unternehmen in diesem Land. Das geschieht sinnvollerweise bei der Bundesnetzagentur. Diese Datenbank erfasst alle CO2-Emittenten, registriert Veränderungen bei den Zertifikatskonten und bietet so sowohl einen Überblick über die Marktbewegungen als auch über die tatsächlichen Emissionen. Das Zertifikatguthaben für die Bürger und Unternehmen wird in einem Speichermedium abgebildet, das sich vor Ort beim Nutzer befindet. Das kann im ersten Schritt auf einer separaten Guthabenkarte erfolgen, Vereinfachungen können folgen – siehe dazu den Abschnitt „weitere Überlegungen“- Guthaben können nach den Grundsätzen des Privatrechts übertragen werden – durch Kauf, Verkauf, Erbe, Schenkung.
Im zweiten Schritt wird jährlich die zur Verfügung stehende Emissionsmenge definiert. Diese Definition sollte sich an technischen Möglichkeiten und an prognostizierten Einsparpotentialen orientieren. Letztendlich ist das eine politische Festlegung.
Im dritten Schritt wird die Frage beantwortet, in welcher Stückelung die Zertifikate ausgegeben werden sollten. Das sollte in erster Linie anhand von praktischen Erwägungen erfolgen.
Der vierte Schritt birgt das meiste Konfliktpotential. Hier muss die Frage beantwortet werden, wie die Gesamtzahl der Zertifikate zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern aufgeteilt werden. Je stärker die Verteilung zugunsten der Bürger erfolgt, desto mehr werden Umverteilungswirkungen erzielt werden – da viele Unternehmen deutlich mehr CO2 emittieren werden als die entsprechenden Bürger, werden sie Zertifikate der Bürger erwerben müssen – zu dann geltenden, frei verhandelten Marktpreisen. Bei Notwendigkeit kann die Verteilung – neben der jährlichen Reduktion der auszugebenden Zertifikate – auch verändert werden.
Daneben sind die technischen Fragen der Umsetzung zu klären: wie wird Guthaben übertragen, wie wird die zentrale Datenbank in der Bundesnetzagentur daran beteiligt, wie können Betrugsversuche ausgeschlossen werden?
Schritt 2: Inbetriebnahme und Abstellen von auftretenden Problemen
Das System wird zu Jahresbeginn in Betrieb genommen. CO2-Emissionen können dann nur noch mit Zertifikat erfolgen – dies muss zumindest in der Anfangsphase überwacht werden. Die Zertifikate müssen immer dann verwendet werden, wenn das Medium der CO2-Emission erworben wird – also zum Beispiel beim Kauf von Brennstoffen für die Endverwendung. Startprobleme durch nicht betrachtete Fallkonstellationen und auftretende technische Schwierigkeiten müssen gelöst werden.
Schritt 3: Gewährung von zusätzlichem Guthaben bei CO2-Reduktion
Im dritten Schritt kann eine Beschleunigung der CO2-Reduktion erreicht werden, wenn Marktteilnehmer für Maßnahmen der zusätzlichen Bindung von CO2 zusätzlich durch Zertifikate belohnt werden – oder wahlweise durch Zahlungen, falls die Reduktion direkt mitgenommen werden soll. Dazu zählen beispielsweise Entsiegelung von Böden mit entsprechender Bepflanzung aber auch technische Anlagen zur Rückgewinnung von CO2. Ein entsprechendes Verfahren zur Verifizierung ist dann zu entwickeln.
Schritt 4: Überlegungen zur Weiterentwicklung
Verbesserungen am laufenden System sind natürlich jederzeit möglich. Ins Auge fallen dabei vor allem der Ersatz des zusätzlichen Speichermediums durch Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, die direkte Übertragung von Zertifikaten auf andere Karten und ähnliche technische Verbesserungen.