Vermieter schreibt in seinem Mietvertrag, dass er die Zahlung der Kaution 3 MM zu Mietbeginn haben will.
Mieter A und B unterschreiben. A und B werden im nächsten Jahr Eltern.
Teilt Vermieter mündlich mit, dass er Kaution gesamt haben will zur Schlüsselübergabe.
Mieter A wohl wissend, dass solch eine Klausel unwirksam ist- was den Rest des Mietvertrags nicht berührt.
Mieter B erhält nun die Rechnung vom Makler, wo Mieter A und B angesprochen werden. Zahlbar bis zum 29.09.2009.
Und A versucht, den Vermieter zu erreichen, u. a. wegen Kautionszahlung.
DaMieter A nun den schriftlichen Weg bevorzugt, kontaktiert er denVermieter und teilt mit, dass die Mieter A und B vom Ratenzahlungsrechtlaut BGH Gebrauch machen und bitten um Verständnis. Vermieter A hatsich nie dazu schriftlich geäußert, die Kautin gesamt haben zu wollenbei Schlüsselübergabe. Ließ er lediglich durch Makler bzw. durch seineFrau (beauftragt mit dem Ganzen) ausrichten.
Mieter Aerreicht auch den Makler. Dieser erklärt sich damit einverstanden, dassA die Provision in 2 Raten zahlt (weil Vermieter Kaution komplett habenwill).
Nun ruft Makler Mieter A später wieder an.Teilt mit, dass Vermieter von A und B daran festhalten, die gesamteKaution in Bar haben zu wollen bei Schlüsselübergabe, da A ja nun dieEmail an Vermieter geschickt hat wegen Kautionszahlung auf Raten.
MieterA ist informiert über seine Rechte, erklärt dem Makler, dass eineÜberschuldung droht bei gesamter Zahlung der Kaution. Auch wenn derVermieter dies gerne komplett hätte:
Der Mieter darf von Gesetzes wegen keinen Nachteil daraus erleiden und der Vermieter hat die Ratenzahlung der Kaution zu akzeptieren.
1. Rate wäre wie in Email von A an Vermieter angekündigt, mit 1. Miete eingegangen auf das Konto zu Mietbeginn.
Abietet nun dem Makler, der im Auftrag des Vermieters handelt, an, dieKaution auf ein Kautionssparbuch einzuzahlen und dieVerpfändungspapiere sowie das Sparbuch zur Schlüsselübergabemitzubringen.
Anzumerken ist, dass A unter dieser Vorraussetzung einen Betrag von C erhält, der ihr da gern privat helfen würde.
DasGanze teilt A dem Vermieter auch noch einmal schriftlich per Email mit(am liebsten möchte A, dass Vermieter schriftlich mitteilt, dassVermieter Kaution komplett haben will, dann hätte A was Schriftlichesin der Hand, was A im Streitfall vorweisen kann).
Maklermeint, Vermieter hat Prinzipien, hat er immer so gemacht bei allenseinen Wohnungen. Und bietet A und B eine Rückabwicklung desMietvertrags an. Ohne Kosten, Makler verzichtet auf Provision.
Den Vermieter stört es regelrecht, dass A seine Rechte kennt.
Aund B haben ihre Wohnungen jeweils zum 1.11. los. Da ziehen Nachmieterein. A und B wären somit obdachtlos, daher teilt A in Email anVermieter mit, dass A und B am Mietvertrag festhalten.
Alsoentweder komplett neue Wohnung suchen (was unmöglich ist in der kurzenZeit). Oder: A und B würden solange in der neuen Wohnung wohnen undinnerhalb der 3 Monate Kündigungsfrist eine andere Wohnung suchen.Provision wäre dann allerdings weg. Damit verbunden: Unnötige Kosten.
Oderder Vermieter erklärt sich aufgrund seiner Beharrlichkeit bereit, dieMieten von A und B für Oktober zu übernehmen. Dann können A und B auchaus eigenen Mitteln die Kaution komplett bestreiten...
A schließt diese Möglichkeit gleich von vorn herein aus.
Auf was wird sich der Vermieter einlassen?
- Kautionssparbuch (A bekommt von C Geld, muss C Geld zurückzahlen und Einzahlung auf Kautionssparbuch vorweisen)
- Ratenzahlung (A und B könne ihre Mieten für Okotber noch zahlen und haben noch was zum Essen übrig)
- Oder beharrt der Vermieter weiter auf sein rechtswidriges Recht
-> Verstoß gegen § 550 Abs. 3 BGB
(u.a. Urteile für den Mieter von AG Jena von 1998 sowie AG Görlitz vom 28.02.2000, Aktenzeichen: 2 C 1015/99 )?
Aus Gründen des Datenschutzes werden alle Parteien nur mit Buchstaben benannt.
Ich sage nur: Mich betrifft es und ich finde das eine echte Frechheit, wie da mit den Mietern umgegangen wird. Nach dem Motto: Nimmst du deine Rechte in Anspruch und machst dich schlau, weil dir was spanisch vorkommt, dann wirst du schon teilweise hingestellt als Zahlungsverweigerer/potentieller Mietschuldner (der Makler hat da was anklingen lassen, als er mir die Rückabwicklung des Mietvertrags anbot). Es sagt niemand, dass wir nichts zahlen, wir können uns nur nicht finanziell übernehmen.
Mieter A und B unterschreiben. A und B werden im nächsten Jahr Eltern.
Teilt Vermieter mündlich mit, dass er Kaution gesamt haben will zur Schlüsselübergabe.
Mieter A wohl wissend, dass solch eine Klausel unwirksam ist- was den Rest des Mietvertrags nicht berührt.
Mieter B erhält nun die Rechnung vom Makler, wo Mieter A und B angesprochen werden. Zahlbar bis zum 29.09.2009.
Und A versucht, den Vermieter zu erreichen, u. a. wegen Kautionszahlung.
DaMieter A nun den schriftlichen Weg bevorzugt, kontaktiert er denVermieter und teilt mit, dass die Mieter A und B vom Ratenzahlungsrechtlaut BGH Gebrauch machen und bitten um Verständnis. Vermieter A hatsich nie dazu schriftlich geäußert, die Kautin gesamt haben zu wollenbei Schlüsselübergabe. Ließ er lediglich durch Makler bzw. durch seineFrau (beauftragt mit dem Ganzen) ausrichten.
Mieter Aerreicht auch den Makler. Dieser erklärt sich damit einverstanden, dassA die Provision in 2 Raten zahlt (weil Vermieter Kaution komplett habenwill).
Nun ruft Makler Mieter A später wieder an.Teilt mit, dass Vermieter von A und B daran festhalten, die gesamteKaution in Bar haben zu wollen bei Schlüsselübergabe, da A ja nun dieEmail an Vermieter geschickt hat wegen Kautionszahlung auf Raten.
MieterA ist informiert über seine Rechte, erklärt dem Makler, dass eineÜberschuldung droht bei gesamter Zahlung der Kaution. Auch wenn derVermieter dies gerne komplett hätte:
Der Mieter darf von Gesetzes wegen keinen Nachteil daraus erleiden und der Vermieter hat die Ratenzahlung der Kaution zu akzeptieren.
1. Rate wäre wie in Email von A an Vermieter angekündigt, mit 1. Miete eingegangen auf das Konto zu Mietbeginn.
Abietet nun dem Makler, der im Auftrag des Vermieters handelt, an, dieKaution auf ein Kautionssparbuch einzuzahlen und dieVerpfändungspapiere sowie das Sparbuch zur Schlüsselübergabemitzubringen.
Anzumerken ist, dass A unter dieser Vorraussetzung einen Betrag von C erhält, der ihr da gern privat helfen würde.
DasGanze teilt A dem Vermieter auch noch einmal schriftlich per Email mit(am liebsten möchte A, dass Vermieter schriftlich mitteilt, dassVermieter Kaution komplett haben will, dann hätte A was Schriftlichesin der Hand, was A im Streitfall vorweisen kann).
Maklermeint, Vermieter hat Prinzipien, hat er immer so gemacht bei allenseinen Wohnungen. Und bietet A und B eine Rückabwicklung desMietvertrags an. Ohne Kosten, Makler verzichtet auf Provision.
Den Vermieter stört es regelrecht, dass A seine Rechte kennt.
Aund B haben ihre Wohnungen jeweils zum 1.11. los. Da ziehen Nachmieterein. A und B wären somit obdachtlos, daher teilt A in Email anVermieter mit, dass A und B am Mietvertrag festhalten.
Alsoentweder komplett neue Wohnung suchen (was unmöglich ist in der kurzenZeit). Oder: A und B würden solange in der neuen Wohnung wohnen undinnerhalb der 3 Monate Kündigungsfrist eine andere Wohnung suchen.Provision wäre dann allerdings weg. Damit verbunden: Unnötige Kosten.
Oderder Vermieter erklärt sich aufgrund seiner Beharrlichkeit bereit, dieMieten von A und B für Oktober zu übernehmen. Dann können A und B auchaus eigenen Mitteln die Kaution komplett bestreiten...
A schließt diese Möglichkeit gleich von vorn herein aus.
Auf was wird sich der Vermieter einlassen?
- Kautionssparbuch (A bekommt von C Geld, muss C Geld zurückzahlen und Einzahlung auf Kautionssparbuch vorweisen)
- Ratenzahlung (A und B könne ihre Mieten für Okotber noch zahlen und haben noch was zum Essen übrig)
- Oder beharrt der Vermieter weiter auf sein rechtswidriges Recht
-> Verstoß gegen § 550 Abs. 3 BGB
(u.a. Urteile für den Mieter von AG Jena von 1998 sowie AG Görlitz vom 28.02.2000, Aktenzeichen: 2 C 1015/99 )?
Aus Gründen des Datenschutzes werden alle Parteien nur mit Buchstaben benannt.
Ich sage nur: Mich betrifft es und ich finde das eine echte Frechheit, wie da mit den Mietern umgegangen wird. Nach dem Motto: Nimmst du deine Rechte in Anspruch und machst dich schlau, weil dir was spanisch vorkommt, dann wirst du schon teilweise hingestellt als Zahlungsverweigerer/potentieller Mietschuldner (der Makler hat da was anklingen lassen, als er mir die Rückabwicklung des Mietvertrags anbot). Es sagt niemand, dass wir nichts zahlen, wir können uns nur nicht finanziell übernehmen.