Eintrag #31, 26.01.2025, 20:57 Uhr

Verfassung

Das GG sieht diverse Regelungen vor, um eine extremistische Aufsteigerpartei zu vermeiden. Leider kennt es keine Regeln, wenn eine ehemals demokratische Partei (die CDU hat erst vor wenigen Jahren das "Rot" aus ihrer Fahne gestrichen), plötzlich dem Extremismus unterliegt. Aufgrund der Mehrheitsverhälnisse im Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung wäre ein Verbotsantrag gegen die CDU nicht möglich. Wir brauchen also eine vierte Instanz, die einen Verbotsantrag beim BVerfG einreichen darf; ergo ein Volksbegehren.

 
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