Interessant,für alle die schulpflichtige Kinder haben,oder selbst mal etwas testen wollen 
Verbraucherbewertungen im Web
Hallo, liebe Leser,
nun ist es hochoffiziell: Das Lehrerbewertungsportal spickmich.de darf auch weiterhin zur Lehrerbewertung genutzt werden. Es ging um die Grundsatzfrage: Dürfen nur Lehrer Noten vergeben - oder dürfen auch Schüler ihre Lehrer benoten? Damit befasst sich am letzten Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen findet die Bewertungen der Schüler gar nicht toll. Sie klagte gegen das Schülerportal spickmich.de, auf dem ihre Schüler ihr Noten gegeben haben.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung zum Online-Portal Spickmich.de in jedem Fall nun für für Rechtsklarheit gesorgt. Äußerungen von Verbrauchern zur Qualität von Dienstleistungen jeder Art fallen unter den Grundsatz der Meinungsfreiheit.
„Aus Verbrauchersicht ist dieses Urteil begrüßenswert“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Es ist insbesondere für Dienstleister wie zum Beispiel Ärzte, Handwerker und Gastronomen ein klares Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssen“.
Referentin Carola Elbrecht vom vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ weist darauf hin, dass das Urteil den Betreibern keineswegs einen Blankoscheck ausstellt: „Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsportale an: die Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien Sorge tragen. Das ist im Sinne aller – auch der anderen Verbraucher.“
Generell sollten Verbraucher Bewertungen auf solchen Portalen immer kritisch prüfen und sich niemals nur auf eine Quelle verlassen. „Die Plattformen sind auch für Manipulationen offen, weil die Bewertungen stets subjektiv eingefärbt sind“, warnt Elbrecht.
In einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung bemerkt Heribert Prantl dazu:
„Wenn Schüler dort ihre Lehrer anonym bewerten, dann ist das so viel oder wenig aussagekräftig, wie andere anonyme Bewertungen im Internet auch - wie die Buch-, Gastronomie- oder Hotelkritiken. Sie sind nicht objektiv, nicht repräsentativ und nicht manipulationssicher. Aber es wäre seltsam, wenn eine Meinung objektiv, repräsentativ und manipulationssicher sein müsste.“
Gleichwohl weist Prantl zu Recht darauf hin, dass es sich beim Internet keinesfalls um ein „globales Klohäuschen, an dessen Wände man Obszönitäten schmiert“ handelt.
Nicht nur Lehrer können im Internet bewertet werden – die Verbraucherplattformen, die einen solchen Erfahrungsaustausch zulassen boomen derzeit. So will beispielsweise die AOK von 2010 an ihren mehr als 24 Millionen Versicherten die Möglichkeit eröffnen, Leistung und Service der niedergelassenen Ärzte im Internet zu benoten. Dazu will die AOK in Zusammenarbeit mit Medizinern und der Bertelsmann-Stiftung eine Reihe von Kriterien erarbeiten.
Nachfolgend habe ich Ihnen einmal eine Reihe von Bewertungsportalen zusammengestellt - natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder besondere qualitative Merkmale.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem heutigen Newsletter
Mit samstäglichem Gruß
Torsten Kieslich
spickmich.de und schulradar.de
dooyoo.de
Bereits seit 1999 existiert dooyoo.de, die „Online-Kaufberatung von Verbrauchern für Verbraucher“. Das Verbraucherportal kombiniert Erfahrungsberichte von Anwendern und Produktbeschreibungen mit der Vermittlung von günstigen Anbietern. Allein in Deutschland werden jede Woche bis zu 250.000 Testberichte abgerufen.
Die Tester nehmen dabei (fast) alles in Augenschein
Verbraucherbewertungen im Web
Hallo, liebe Leser,
nun ist es hochoffiziell: Das Lehrerbewertungsportal spickmich.de darf auch weiterhin zur Lehrerbewertung genutzt werden. Es ging um die Grundsatzfrage: Dürfen nur Lehrer Noten vergeben - oder dürfen auch Schüler ihre Lehrer benoten? Damit befasst sich am letzten Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen findet die Bewertungen der Schüler gar nicht toll. Sie klagte gegen das Schülerportal spickmich.de, auf dem ihre Schüler ihr Noten gegeben haben.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung zum Online-Portal Spickmich.de in jedem Fall nun für für Rechtsklarheit gesorgt. Äußerungen von Verbrauchern zur Qualität von Dienstleistungen jeder Art fallen unter den Grundsatz der Meinungsfreiheit.
„Aus Verbrauchersicht ist dieses Urteil begrüßenswert“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Es ist insbesondere für Dienstleister wie zum Beispiel Ärzte, Handwerker und Gastronomen ein klares Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssen“.
Referentin Carola Elbrecht vom vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ weist darauf hin, dass das Urteil den Betreibern keineswegs einen Blankoscheck ausstellt: „Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsportale an: die Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien Sorge tragen. Das ist im Sinne aller – auch der anderen Verbraucher.“
Generell sollten Verbraucher Bewertungen auf solchen Portalen immer kritisch prüfen und sich niemals nur auf eine Quelle verlassen. „Die Plattformen sind auch für Manipulationen offen, weil die Bewertungen stets subjektiv eingefärbt sind“, warnt Elbrecht.
In einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung bemerkt Heribert Prantl dazu:
„Wenn Schüler dort ihre Lehrer anonym bewerten, dann ist das so viel oder wenig aussagekräftig, wie andere anonyme Bewertungen im Internet auch - wie die Buch-, Gastronomie- oder Hotelkritiken. Sie sind nicht objektiv, nicht repräsentativ und nicht manipulationssicher. Aber es wäre seltsam, wenn eine Meinung objektiv, repräsentativ und manipulationssicher sein müsste.“
Gleichwohl weist Prantl zu Recht darauf hin, dass es sich beim Internet keinesfalls um ein „globales Klohäuschen, an dessen Wände man Obszönitäten schmiert“ handelt.
Nicht nur Lehrer können im Internet bewertet werden – die Verbraucherplattformen, die einen solchen Erfahrungsaustausch zulassen boomen derzeit. So will beispielsweise die AOK von 2010 an ihren mehr als 24 Millionen Versicherten die Möglichkeit eröffnen, Leistung und Service der niedergelassenen Ärzte im Internet zu benoten. Dazu will die AOK in Zusammenarbeit mit Medizinern und der Bertelsmann-Stiftung eine Reihe von Kriterien erarbeiten.
Nachfolgend habe ich Ihnen einmal eine Reihe von Bewertungsportalen zusammengestellt - natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder besondere qualitative Merkmale.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem heutigen Newsletter
Mit samstäglichem Gruß
Torsten Kieslich
spickmich.de und schulradar.de
dooyoo.de
Bereits seit 1999 existiert dooyoo.de, die „Online-Kaufberatung von Verbrauchern für Verbraucher“. Das Verbraucherportal kombiniert Erfahrungsberichte von Anwendern und Produktbeschreibungen mit der Vermittlung von günstigen Anbietern. Allein in Deutschland werden jede Woche bis zu 250.000 Testberichte abgerufen.
Die Tester nehmen dabei (fast) alles in Augenschein