"Es wurde nicht geprüft, ob die »Hammerskins« verfassungsfeindlich sind.
»Auf das Vorliegen von Verbotsgründen kam es überhaupt nicht an«, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in der Urteilsbegründung. Insofern dürfte die Wirkung dieser Entscheidung auf andere Vereinsverbote oder gar ein mögliches AfD-Verbotsverfahren begrenzt sein."