49D_V_D19. Dezember 2025
https: //www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hammerskins-entscheidung-bverwg-100.html Na da hoff ich doch, dass bei einem AfD Verbot mit Beweisen gearbeitet wird. So ist das ja nur ein PR Stand. ...

Kommentare

2tastenkoenig19. Dezember 2025
Die bundesweite Struktur ist bei der AfD ja nun wirklich nicht zu leugnen …
1thrasea19. Dezember 2025
"Es wurde nicht geprüft, ob die »Hammerskins« verfassungsfeindlich sind. »Auf das Vorliegen von Verbotsgründen kam es überhaupt nicht an«, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in der Urteilsbegründung. Insofern dürfte die Wirkung dieser Entscheidung auf andere Vereinsverbote oder gar ein mögliches AfD-Verbotsverfahren begrenzt sein."