Tierschmuggel ist kein Kavaliersdelikt
Ein 40-jähriger Deutscher, der über 27.000 Vögel aus Afrika in die EU geschmuggelt haben soll, wurde im April vom Amtsgericht Augsburg wegen bandenmäßigen Schmuggels zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten und einem Bußgeld von 7.000 Euro verurteilt.
Ein aus unserer Sicht viel zu niedriges Urteil – welches das theoretisch mögliche Strafmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis nicht annähernd ausschöpft. Wenn der kriminell organisierte, illegale Tierhandel kein lukratives Geschäft mit minimalem Risiko bleiben soll, darf er in Deutschland und anderen Ländern nicht länger als Kavaliersdelikt behandelt werden, sondern muss deutlich härter bestraft werden.
Pro Wildlife kämpft deshalb in einem Bündnis dafür, dass organisierte Wildtierkriminalität ebenso strafrechtlich verfolgt wird wie Drogen- oder Waffenschmuggel. Mehr als 100 Organisationen und Institutionen haben die EU jetzt aufgefordert, sich beim UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) hierfür auszusprechen.
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