Eintrag #3, 12.03.2023, 14:00 Uhr

Sogenannte "Mastbetriebe" gehören verboten!

Jede Tierquälerei in der Landwirtschaft müsste strafrechtlich verfolgt werden!

 

Aber meist sind die Behörden viel zu lasch!

 

Aber in diesem Fall hatte die Anzeige vom Deutschen Tierschutzbüro Erfolg!

 

https://www.tierschutzbuero.de/update-schweinemaester

 

 
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