Eintrag #10, 03.07.2016, 20:15 Uhr

Schnellübersicht: Was Sie beim Firmenwagen absetzen können

Gehen Sie die folgende Schnellübersicht der Kosten rund um den Firmenwagen Schritt für Schritt durch – so sind Sie sicher, dass Sie in Ihrer Steuererklärung an alles gedacht haben und keinen Cent Steuerersparnis verschenken.
  • Abschreibungen (Anschaffungskosten): Wenn Sie einen Wagen für die Firma kaufen, können Sie diese Kosten nicht sofort im Jahr des Kaufs in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Sie verteilen sie vielmehr über die Jahre. Das nennt sich Abschreibung. Durch Abschreibungen werden die Anschaffungskosten nach und nach in gewinn- und damit steuermindernden Aufwand umgewandelt – bei neuen PKW nach der amtlichen AfA-Tabelle binnen 6 Jahren, wenn nicht ein Ausnahmetatbestand, der eine kürzere Nutzungsdauer rechtfertigt, nachgewiesen werden kann (ein Taxi kann z. B. über 5 Jahre abgeschrieben werden).
     
  • Bußgelder: Wenn Sie selbst ein Bußgeld – etwa für falsches Parken oder eine Geschwindigkeitsübertretung – zu zahlen haben, ist dies immer eine Privatangelegenheit, auch dann, wenn das Bußgeld in Zusammenhang mit einer geschäftlichen Fahrt entstanden ist.
     
  • Darlehensraten: Die Kreditraten für ein finanziertes Fahrzeug sind keine Betriebsausgaben, weil Sie die Anschaffungskosten ja über die Abschreibung steuerlich geltend machen. Als Betriebsausgabe können Sie nur die Zinsen, die für den Kredit anfallen, ansetzen.
     
  • Führerschein: Einen Führerschein zu erwerben ist heute eine Selbstverständlichkeit. Die Kosten werden daher fast immer der privaten Lebensführung zugerechnet und sind keine Betriebsausgaben – so etwa wie in den meisten Fällen auch ein Sprachkurs. Eine Ausnahme kann darin bestehen, dass einem Arbeitnehmer, zu dessen Hauptaufgaben künftig die Durchführung betrieblicher Fahrten gehören soll, der Führerschein finanziert oder bezuschusst wird. In diesem Fall könnte eine „freiwillige lohnsteuerfreie soziale Aufwendung“ in Betracht kommen.
     
  • Garagenmiete: Haben Sie für Ihren Firmenwagen eine Garage angemietet, sind auch diese Kosten Betriebsausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können.
     
  • Kfz-Steuern sind Betriebsausgaben und können als solche geltend gemacht werden.
     
  • Leasingraten für den Firmenwagen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
     
  • Mautgebühren für die Autobahnnutzung Ihrer LKW sind Betriebsausgaben.
     
  • Mitgliedsbeiträge des Automobilclubs sind Betriebsausgaben, wenn die Mitgliedschaft in Zusammenhang mit dem Geschäftswagen steht.
     
  • Nachrüstung. Beispiel: Ihr am 1.10.2012 für 21.000 € (netto) erworbener Firmen-PKW wurde am 1.2.2013 mit einer Anhängerkupplung nachgerüstet, die mit Einbau und TÜV-Abnahme 684,25 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer kostet. Da durch diese Maßnahme kein neues eigenständiges Wirtschaftsgut entsteht und die Anhängerkupplung zum unselbstständigen Bestandteil des Wirtschaftsgutes PKW wird, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, die gemeinsam mit den „historischen“ Anschaffungskosten über eine einheitliche Restnutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Dieses Verfahren gilt für Sonderausstattungen, die fest und nicht nur vorübergehend in den PKW eingebaut werden (z.B. Klimaanlage, Standheizung), nicht aber für Gegenstände, die leicht wieder ausgebaut und andernorts eingesetzt werden können (z.B. mobiles Navigationsgerät). Letztere sind eigenständige Wirtschaftsgüter, für die ein eigener Abschreibungsplan erstellt werden muss.
     
  • Reparaturen/Inspektionskosten dienen dazu, das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand zu erhalten oder nach einem Schaden wieder in einen solchen zu versetzen. Sie sind in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben absetzbar.
     
  • Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben.
     
  • Tankkosten werden sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
     
  • Werbung, also Beschriftung, Lackierung oder Aufkleber, mit denen Sie auf Ihrem Firmenwagen für Ihr Unternehmen werben. Die Kosten dafür können Sie sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe in Ansatz bringen.
 
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