1543storabird17. März 2022
Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es. ...

Kommentare

4k355227. März 2022
Wenn man die Möglichkeit hat sollte man sie auch nutzen, ansonsten ist man schon irgendwie auch schuldig.
3Sebbo17. März 2022
So ganz kann ich damit nicht mitgehen. Es gibt schon einen Unterschied in der Schwere zwischen dem, der etwas tut und dem, der Wegschaut. Das heißt aber nicht das Wegschauen bzw. bei Unrecht nicht aktiv werden ok ist. Ganz im Gegenteil. Man kann ja auch wegen unterlassener Hilfeleistungen belangt werden. Hängt aber doch sehr auch von der Situation ab.
2Madkev17. März 2022
Wohl wahr
1Panchokatze17. März 2022
Nun, nicht gerade beehlen - aber Wegschauen ist mittlerweile schon üblich. Da können Mobbingopfer und viele Minderheiten ein Lied davon singen.