So ganz kann ich damit nicht mitgehen. Es gibt schon einen Unterschied in der Schwere zwischen dem, der etwas tut und dem, der Wegschaut. Das heißt aber nicht das Wegschauen bzw. bei Unrecht nicht aktiv werden ok ist. Ganz im Gegenteil. Man kann ja auch wegen unterlassener Hilfeleistungen belangt werden.
Hängt aber doch sehr auch von der Situation ab.