Eintrag #25, 06.11.2018, 18:01 Uhr

kopfkratzgraul...

Nein, mich jucken nicht die Läuse, aber mein Kopf raucht.

 

Mein ehemaliger Chef, bei dem ich geringfügig beschäftigt war, hat mich rückwirkend zum 30. Juni abgemeldet. Im Juni bekam ich 441,- €. Am 18. Juni hatte ich einen Arbeitsunfall und war ab 26. Juni krank geschrieben bis 31. August. Ich hab auch immer brav die Krankmeldungen eingereicht. Nun bekam ich vorgestern die Abmeldung per Post und noch eine Nachzahlung von 121,- €, weil ich im Juni mehr gearbeitet hab.

Müssen die 121,- € jetzt zu den 441,- € hinzugerechnet werden und muss der mich dann sozialversicherungspflichtig anmelden?? Wie ist das dann mit regulären Kündigungsfristen? Ich hab irgendwie das Gefühl, dass da was nicht stimmt.

 
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