Jens Maier darf vorläufig nicht zurück auf den Richterstuhl
Mit Beschluss vom 24.03.2022 hat das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Leipzig auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung dem Richter am Amtsgericht
Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte untersagt.
„Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“,
erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses.
Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“.
Quelle:
Wollen wir hoffen, dass diese Entscheidung Bestand haben wird.