Kinderheirat ist Quatsch, denn im gleichen Atemzug wurde das Ehemündigkeitsalter in Dtl. auf 18 Jahre festgelegt, die vorher in Ausnahmefällen zulässigen 16 Jahre sind somit bei neu geschlossenen Ehen nicht mehr möglich. Polygamie wäre aber durchaus denkbar, im Ausland geschlossene Vielehen werden u.U. auch in Dtl. anerkannt. Eine reine Form der Polygynie wäre aber aufgrund der Geschlechtergleichheit wiederum nicht denkbar.