Eintrag #182, 19.06.2018, 12:06 Uhr

DSGVO - die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Teil 4 von 4

Möglicherweise glauben dies jetzt nicht alle LeserInnen sofort und unwidersprochen aber es gibt ja auch noch andere wunderbare Möglichkeiten die Freiwilligkeit der Menschen herauszufordern.

 

Sie wollen einen Bankkredit?

Sie hätten gerne eine Versicherung?

Sie wollen sich eine Sportveranstaltung ansehen, ein Kino, Theater oder die Oper besuchen?

Vielleicht wollen sie auch nur einkaufen gehen?

 

Das ist ohne großen Aufwand verbunden und kein Problem. Sie müssen uns dafür lediglich – ihre Daten zur Verfügung stellen... selbstverständlich freiwillig... Ob sie ihre Daten hergeben oder nicht, bleibt ganz alleine ihnen überlassen.

 

Sie werden nur sehr schnell merken, dass sie ohne der freiwilligen Freigabe ihrer Daten, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Diese Entscheidung bleibt, wie immer, ihnen überlassen. Die Teilnahme am Leben ist schließlich – völlig freiwillig...

 

Ich bin glücklich! Endlich haben wir alle die Hoheit über unsere Daten :-)

Wir Bürger sind ab sofort die einzigen Schuldigen, wenn wir das Gefühl haben, dass jemand die Kontrolle über unsere Daten bekommt.

 

Wir müssten sie ja nicht hergeben...

 

Wie sprach einst der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 27.12.1999 in einem Interview mit dem Spiegel?

 

Wir beschließen etwas, stellen das in den Raum und warten einige Zeit ab was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt...

 

 

 

 

 
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