E151 – Brillantschwarz BN
Kaviar-Ersatz, Lakritz aber auch Shampoos oder flüssige Seifen werden mit dem Farbstoff E151 violett, braun oder schwarz gefärbt. Brillantschwarz BN gilt als allergieauslösend bei Menschen, die auf Aspirin und Benzoesäure empfindlich reagieren und sollte auch von Personen mit Asthma oder Neurodermitis gemieden werden. Verbraucherzentralen raten vom Verzehr großer Mengen ab.
E155 – Braun HT
Der rötlich-braune Farbstoff E155 wird vor allem zum Färben von Süßigkeiten wie Kuchen, Keksen, Eis oder Schokolade verwendet. Verbraucherzentralen raten jedoch vom Verzehr ab, da die E-Nummer insbesondere für Menschen mit Neurodermitis, Asthma und Aspirin- oder Benzoesäureallergie bedenklich ist.
E173 – Aluminium
Aluminium kennen wir als Zutat in Deodorants. Aluminium steht im Verdacht, Alzheimer, Demenz und Brustkrebs auszulösen, deshalb suchen zum Beispiel viele Konsumenten Deo ohne Aluminium. Als silbergrauer Farbstoff ist E173 allerdings für Überzüge von Zuckerwaren und Dekorationen von Kuchen und Gebäck zugelassen. Der Körper speichert Aluminium teilweise. Die E-Nummer E173 sollte von Menschen mit Nierenerkrankung vermieden werden.
E180 – Litholrubin BK
Der rote Lebensmittelfarbstoff E180 ist nur für Käserinde zugelassen – sogar dann, wenn sie mitgegessen werden kann. Bedenklich ist der Zusatzstoff Litholrubin BK besonders für Menschen mit Pseudoallergien (z.B. Asthma oder Neurodermitis) und Menschen, die allergisch auf Aspirin oder Benzoesäure reagieren.
E284 – Borsäure
Borsäure, auch als E284 bekannt, führte in der Vergangenheit zu Vergiftungen – das Konservierungsmittel ist daher nur noch für Kaviar zugelassen. Traditionell wird Kaviar mit Salz konserviert, für eine längere Haltbarkeit setzten Hersteller Borsäure hinzu. Die E-Nummer kann nicht abgebaut werden und reichert sich im Körper an. Bei häufigem Verzehr verursacht E284 Durchfälle und innere Organschäden.
E385 – Calcium-dinatrium-ethylen-diamin-tetraacetat (Calcium-dinatrium-EDTA)
Das Antioxidationsmittel E385 ist nur für Dosen, Glaskonserven, Margarine und gefrorene Krebstiere zugelassen und verhindert die Verfärbung dieser Lebensmittel. Da Calcium-dinatrium-EDTA Mineralstoffe bindet, kann diese E-Nummer den Stoffwechsel stark beeinflussen.
E425 – Konjak
Konjak wird aus der „Teufelszunge“ gewonnen: Die Wurzel der asiatischen Pflanze wird zu Mehl verarbeitet. Verwendet wird Konjak in Glasnudeln und fernöstlichen Spezialitäten. Die E-Nummer E425 kann nicht vom Körper aufgenommen werden. Soweit harmlos, doch E425 vergrößert den Darminhalt und behindert die Aufnahme wichtiger Nährstoffe. In der EU ist die Verwendung von E425 immerhin schon in gelierten Süßwaren verboten, weil das Verdickungsmittel sich im Rachenraum festsetzen und zum Beispiel bei Kindern zu Erstickungsanfällen führen kann.
E512 – Zinn-II-Chlorid
Zinn-II-Chlorid wird als Antioxidationsmittel und Farbstabilisator verwendet. Die E-Nummer E512 ist nur in Dosen- und Glaskonserven zugelassen und wird beispielsweise eingesetzt, um die helle Farbe des Spargels im Glas zu erhalten. In hohen Konzentrationen hat die E-Nummer E512 einen metallischen Beigeschmack und führt zu Übelkeit und Erbrechen.