7scoopy27. Juni 2007
Ich dachte gestern eigentlich, ich könne mir einen ruhigen Abend machen. Nach getaner Arbeit... Doch hatte ich die Rechnung ohne einen Gruppe Jugendlicher gemacht, die sich hinter meinem Haus tummelten. Ihr müsst euch vorstellen, dass hinter meinem Haus eine Gasse angrenzt, die meine Straße mit ...

Kommentare

5schwarzfahrer29. Juni 2007
Naja, ich bin kein Anwalt und ich habe auch keinen dazu gefragt. Aber als 'se mir an Freinacht irgendwelche Böller nachgeschmissen haben, hab ich mir auch 2 von mehreren gepackt. Die haben dann ANZEIGE gegen MICH erstattet und die wurde fallen gelassen - seit dem kenne ich den § 127 StPO (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen [...] so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist [...] ist jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. [...] Na denn, schönes WE :)
Da ich aber nicht beweisen kann, wer es war, weil ich es nicht gesehen habe, kann ich alle andren nicht mit festhalten, auch wenn die den Täter decken. Das ist Sache der Polizei. So ist die Rechtslage.
4schwarzfahrer29. Juni 2007
Wenn du jedes Wort SO genau nimmst, dann ist es juristisch gesehen dein gutes Recht dein Eigentum zu verteidigen und das ist dann keine Körperverletzung. Tatsache. Wenn mir einer ne Scheibe einhaut oder es versucht dann darf ich den so lange festhalten bis die Polizei da ist und wenn der sich wehrt kann ich das unterbinden. Mit der Polizei drohen hilft mal garnichts. Rufen, schon. Ich weiss doch selbst wie "wir" mit 14, 15, 16 noch drauf waren: Dumm. Wir hätten da auch nur gelacht. Viel Glück ;)
Danke, der Sache hat sich die Polizei angenommen. Festhalten mache ich ohne Zeugen schon mal gar net, weil das auch Freiheitsberaubung sein kann. Wenn man denkt, man dürfte es: Ist leider nicht so. Bin da sehr gut anwaltlich beraten. :-D
3schwarzfahrer29. Juni 2007
Nachdem ersten Vorfall hättest du die nie das stehen lassen dürfen. Schon 3x nicht nachdem du sie darauf angesprochen hast. Gleich die Polizei rufen oder startbereit mit'm Elektroschocker warten (Das vergessen die sicher nicht mehr ;)
Erst überlegen, dann schreiben... Mit Elektroschocker ist Körperverletzung. Ich hab den Platzverweis sowieso schon aufgesprochen. Ich selbst hab aber keinerlei Amtsgewalt. Also hab ich mit dem Ordnungsamt bzw. der Polizei gedroht. Mehr kann ich net machen.
1Eini081528. Juni 2007
Wie schon Sokrates gesagt haben soll: "Die Jugend liebt heute den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt mehr vor älteren Leuten und diskutiert, wo sie arbeiten sollte. Die Jugend steht nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widerspricht den Eltern und tyrannisiert die Lehrer."
Kann ich dir nur zustimmen. Ist schade, wenn die Jugend so verkommt. Wir haben auch viel Blödsinn angestellt, aber nie fremdes Eigentum beschädigt. Update: Ich habe gestern via Sreifenpolizei 4 beteiligte Jugendliche stellen können, deren Personalien aufgenommen wurden. Sie haben den Täter schützen wollen. Der Sachbearbeiter der Polizei wird den Täter ermitteln, denn mitgehangen ist mitgefangen. Die machen sich selber mit schuldig. Sinnlos, wie man sich seine Jugend verbaut!