
Und kein Staatsanwalt geht gegen einen Richter vor, auch kein informierter Abgeordneter. „Unabhängige“ Gutachter erhalten Aufträge und ihre Rechnungen werden von den Richtern nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn ihr Gutachten dem Richter zusagt. Ansonsten erhalten sie weder Geld für Ihre Arbeit ...