Abschusserlaubnis in Niedersachsen: Pseudowissenschaft und falsche Prioritäten
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 7. Oktober 2025 entschieden ab, der eine Abschusserlaubnis für den Wolfsrüden GW3559m im Landkreis Helmstedt bestätigt.
Die Begründung basiert auf unhaltbaren Annahmen, ignoriert etablierte wissenschaftliche Erkenntnisse und setzt tödliche Gewalt über bewährte Prävention. Unser Verein stimmt jeglichen Abschüssen nicht zu, denn sie sind wissenschaftlich widerlegt, lösen keine Konflikte sind ethisch unhaltbar und sie schaden dem fragilen Wolfsbestand und unserer Natur.