Eintrag #337, 25.06.2017, 09:32 Uhr

2017-06-25 Die Kirschen in Nachbars Garten

Ist es erlaubt, Früchte zu pflücken und zu essen, die man an fremden Bäumen, in Gärten oder auf Feldern findet?

 

Obst und Gemüse, das auf agrarisch oder gärtnerisch bewirtschafteten Flächen wächst, ist tabu. Sammel also bitte keine Maiskolben von Feldern ein, grabe keine Kohlköpfe aus Äckern und nehme kein Obst aus Gärten oder von Plantagen. Wer dies tut, begeht Diebstahl. Bis 1975 hieß es juristisch noch "Mundraub".

Selbstverständlich begeht man auch dann einen Mundraub - oder besser gesagt Diebstahl - wenn man in den Garten des Nachbarn geht und dort das Obst von den Bäumen pflückt. Auch wenn die Äste des Nachbarbaumes auf das eigene Gundstück ragen, ist es nicht erlaubt, die Früchte zu nehmen. Denn sie gehören dem Nachbarn. Nur wenn das Obst von allein auf das eigene Grundstück fällt, darf man es aufsammeln.

Wer Pilze, Kräuter und Beeren im Wald oder das Obst wilder Bäume pflückt, begeht kein Delikt. Diese Gaben darf man in kleinen Mengen und zum privaten Gebrauch ernten. Man muss nur darauf achten, dass die Pflanzen nicht unter Naturschutz stehen oder in einem Naturschutzgebiet wachsen.

 
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