2016-11-01 Todesfall - das muss jetzt erledigt werden
Plötzlich wird ein lieber Mensch aus unserem Leben gerissen. Für die trauernden Angehörigen eine schwere, oft lähmende Zeit. Doch gerade nach einem Todesfall in der Familie müssen viele Aufgaben und Formalitäten zeitnah erfüllt werden.
Nachdem der Verstorbene in die Leichenhalle überführt wurde, müssen wichtige Dokumente wie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde gesichtet werden sowie Verfügungen, wie das Testament und den Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut. Kontaktiere das Unternehmen, wähle einen Bestatter aus. Wenn der Verstorbene nicht schriftlich festgehalten hat, wie er beigesetzt werden möchte, liegt dies bei den Angehörigen. Weiter sollte der Sarg, die Urne, die Totenbekleidung und der Umfang der Trauerfeier bestimmt werden. Wer sich kirchlichen Beistand wünscht, nimmt Kontakt zum Pfarramt auf.
Es gehört zu deinen Aufgaben den Sterbefall beim Standesamt zu melden und eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Das muss laut Gesetz spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag geschehen sein. Außerdem solltest du einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen und die Versicherungen des Verstorbenen abmelden sowie seine Verträge kündigen.
In Deutschland ist es die Pflicht der Verwandten, eine ordnungsgemäße Bestattung zu organisieren. Jedes Bundesland hat dabei andere Gesetze, diese sehen jedoch ähnliche Reihenfolgen vor. Für die Bestattungskosten sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben des Verstorbenen verantwortlich. In der Regel sind das auch die Angehörigen.
Schon bei einer normalen Erdbestattung kommen schnell 7000 bis 8000 Euro zusammen. Wenn die Verpflichteten, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, nicht für die Summe aufkommen können, springt der Staat ein. Da dann das Sozialamt übernimmt, spricht man von einer Sozialbestattung.
Informiere zuallererst das Bankinstitut über den Todesfall. War der Verstorbene alleiniger Kontobesitzer, wird es als Nachlasskonto geführt. Um die Bankgeschäfte zu regeln, braucht man eine Vollmacht oder eine Verfügungsberechtigung. auch Ehepartner sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Liegen solche Dokumente nicht vor, müssen sie sich als Erbe ausweisen. Dazu benötigt man den Erbschein oder eine beglaubigte Abschrift des Testaments. Den vollen Zugriff hat man nur, wenn auch zu Lebzeiten das Konto gemeinsam geführt wurde.