Eintrag #194, 10.09.2016, 08:39 Uhr

2016-08-25 Generationenberatung: Organspendeausweis

Wer sich mit dem Thema Generationenberatung auseinandersetzt, sollte beim Thema "Patientenverfügung & Co." auch die Organverfügung berücksichtigen.

In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Spende, Entnahme und Vermittlung von Organen. Eine Organspende ist demnach nur zulässig, wenn man dieser ausdrücklich zugestimmt hat. Im Ausland findet man dagegen oft die Widerspruchslösung. Damit ist eine Organspende zulässig, sofern man dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer also seine Organe nicht spenden möchte und ins Ausland fährt, tut gut daran, eine Ablehnung einer Organspende vorher schriftlich zu fixieren.

 

Bevor die Organe entnommen werden, müssen zuerst zwei Ärzte, die nicht an der späteren Organentnahme teilnehmen, den Hirntod feststellen. Hat der Verstorbene vor seinem Tod eine Zustimmung zur Organentnahme erklärt, ist eine Zustimmung der Angehörigen nicht erforderlich. Grundsätzlich muss eine Organentnahme schnell erfolgen. Aus medizinischer Sicht ist diese ohne Betäubung ideal und auch gebräuchlich - denn bei Hirntod gibt es kein Schmerzempfinden.

 

Wer regeln will, was mit seinen Organen passiert, kann dies aber auch in einer Patientenverfügung festhalten oder einen Organspendeausweis mitführen. Hinweise zu diesem Thema in das Testament aufzunehmen, ist dagegen nicht sinnvoll, da dieses erst Wochen nach dem Tod eröffnet wird.

Es ist durchaus sinnvoll, die Bevollmächtigten aus der Vorsorgevollmacht als Entscheider in Sachen Organspende einzusetzen. Das kann helfen, Zweifel der Angehörigen und vielleicht auch eigene Sorgen wegen einer zu frühen Entnahme zu vermeiden.

 

 
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